ÖPNV-Dienstleistungen im Vergabewettbewerb
26. Juni 2013, Kanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE, Berlin
Seit dem Inkrafttreten der VO 1370/2007 befindet sich der ÖPNV-Markt in einer Phase des Umbruchs. Die Weichen stehen auf Wettbewerb. Die Anzahl der Ausschreibungen hat nicht nur für Busverkehrsdienste zugenommen. Die Hürden für eine Direktvergabe sind auch im schienengebundenen ÖPNV hoch, nachdem der BGH sich klarstellend zur Anwendung des Kartellvergaberechts geäußert hat. Vielfach werden die Aufgabenträger daher auf einen Vergabewettbewerb entweder nach der VO 1370 oder unter Anwendung des Kartellvergaberechts zurückgreifen müssen. Von der konkreten Gestaltung der Leistungserbringung hängt dabei nicht nur das zu beachtende Verfahrensrecht ab, sondern auch der Erfolg der Vergabe für den Aufgabenträger, das beauftragte Verkehrsunternehmen und nicht zuletzt auch die Kunden.
Der Umgang mit den Fallstricken des Vergaberechts und auch der Vorgaben der VO 1370 wird in diesem interaktiven Seminar praxisorientiert und mit anschaulichen Fallbeispielen sowohl für den SPNV als auch den ÖPNV mit Bussen vermittelt.
Themenüberblick, 09:30 ? 17:00 Uhr
Zur praktischen Bedeutung und Reichweite der VO 1370/2007 im Verhältnis zum allgemeinen Vergaberecht
Die Durchführung wettbewerblicher Vergabeverfahren über ÖPNV-Dienstleistungen und Direktvergaben
Die formale Prüfung und Auswertung der Angebote
Ungewöhnlich niedrige Preise und die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Referenten:
Rechtsanwältin Dr. Eva-Dorothee Leinemann, Leinemann & Partner Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Dr. Thomas Kirch, Leinemann & Partner Rechtsanwälte
Ort:
Kanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
Friedrichstr. 185/190, 10117 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.leinemann-partner.de
Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt.
http://www.fuehrungskraefte-forum.de/?page_id=1259
Behörden Spiegel – die Zeitung für den Öffentlichen Dienst
Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.
Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).
Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information.
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