Zu dem Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer
erklärt der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft
(BVMW), Mario Ohoven:
„Der Mittelstand ist von dem faulen Kompromiss zur Erbschaftsteuer
enttäuscht. Der Kompromiss ist zum Scheitern verurteilt. Es ist zu
erwarten, dass er vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird. Auch
die nachgebesserte Version ist ungerecht und unsozial, weil alles,
was mit der Erbschaftsteuer belegt wird, schon zuvor doppelt und
dreifach versteuert worden ist.
Der Mittelstand bleibt dabei: Die Erbschaftsteuer gehört ersatzlos
gestrichen. Die zweitbeste Lösung wäre es, sie so auf die
Bundesländer zu übertragen, dass diese sie in einer Art
Steuerwettbewerb untereinander abschaffen können. Die dritte denkbare
Variante ist die Einführung einer nachgelagerten Erbschaftsteuer, die
erst beim Verkauf des Betriebs oder von Unternehmensanteilen durch
den Erben greift.“
Pressekontakt:
Eberhard Vogt
Pressesprecher
030 533206-20
eberhard.vogt@bvmw.de