Zur aktuellen Soli-Debatte erklärt
Mittelstandspräsident Mario Ohoven:
„Der Solidaritätszuschlag gehört mit dem Auslaufen des
Solidarpakts II vollständig und für alle abgeschafft, wie es die
Politik bei seiner Einführung versprochen hat. Eine Verlängerung des
Soli über den 31. Dezember 2019 hinaus ist verfassungswidrig. Daran
ändert auch eine geplante Abschaffung für 90 Prozent plus X der
Zahler nichts, denn es gibt keine Verfassungswidrigkeit light.
Zudem sorgen die restlichen zehn Prozent dafür, dass dem Fiskus
weiterhin etwa die Hälfte des Soliaufkommens erhalten bleibt. So
müssen Single-Haushalte oberhalb von 74.000 Euro brutto weiterhin
ganz oder teilweise den Soli zahlen. In diesem Zusammenhang von
Steuergeschenken zu sprechen, ist zynisch. Die mittelstandstypischen
Personengesellschaften werden durch den Soli in besonderer Weise
belastet. Daher wird sich der Mittelstand gegen jede Verlängerung
dieser Zwangsabgabe mit rechtlichen Mitteln wehren.“
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