Zu dem Gesetz zur Förderung von Mieterstrom erklärt
Mittelstandspräsident Mario Ohoven:
„Hohe Strompreise schwächen die Wettbewerbsfähigkeit unserer
mittelständischen Wirtschaft. Durch die Beteiligung gewerblicher
Mieter am Mieterstromzuschlag würde der Mittelstand erheblich
entlastet werden.
Der Mieterstromzuschlag muss deshalb auf gewerbliche Gebäude
ausgeweitet werden. Es ist widersinnig, wenn gewerbliche Mieter in
Gebäuden mit einem Wohnungsanteil von mindestens 40 Prozent vom
Mieterstromzuschlag profitieren, nicht jedoch gewerbliche Mieter in
reinen Gewerbegebäuden.
Mieterstrommodelle leisten durch Stromerzeugung und -verbrauch vor
Ort einen wesentlichen Beitrag für eine dezentrale Stromversorgung
nach dem Prinzip –so dezentral wie möglich, so zentral wie nötig–.
Die Beteiligung der Mieter am Ausbau der Erneuerbaren Energien
verbessert zudem die Akzeptanz der Energiewende.
Es ist deshalb richtig, dass jetzt ein gesetzlicher Rahmen für den
Mieterstrom geschaffen wird. Der Mittelstand lehnt jedoch entschieden
die Einführung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Begrenzung der
Anlagengröße und das Verbot von Stromübertragungen an Nachbargebäude
ab. Innovative dezentrale Quartiersmanagementmodelle dürfen nicht
durch unsinnige Restriktionen verhindert werden.“
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