„Wir haben einen neuen Weg eröffnet, um unsere Kommunen bei der
Sanierung von denkmalgeschützten Ortskernen noch besser unterstützen
zu können“ , freuen sich der stellvertretende Vorsitzende des
Ausschusses für Wissenschaft und Kunst, Oliver Jörg, sowie
Ausschussmitglied Dr. Thomas Goppel, der auch Vorsitzender des
Landesdenkmalrates ist.
Ein entsprechender Antrag der CSU-Fraktion, der bereits im
Ausschuss beschlossen worden ist, sieht vor, dass vorbehaltlich der
Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände eine Förderung des
Instruments des „Kommunalen Denkmalkonzepts“ künftig auch aus dem
Entschädigungsfonds möglich sein soll.
„Mit dem neuen Instrument des Kommunalen Denkmalkonzepts (KDK)
soll es Kommunen künftig erleichtert werden, ihren Denkmalbestand in
enger Abstimmung mit den Denkmalbehörden langfristig zu erhalten“, so
Jörg. „Die Kommunalen Denkmalkonzepte sollen vor allem in solchen
Kommunen zur Anwendung kommen, deren bedeutender Denkmalbestand zum
Beispiel in den Ortskernen aufgrund des demographischen Wandels stark
gefährdet ist.“
Bislang wurden die Kommunalen Denkmalkonzepte ausschließlich aus
Mitteln des Landesamts für Denkmalpflege bestritten. Der
Entschädigungsfonds ist ein Sondervermögen, das zu gleichen Teilen
vom Freistaat und den Kommunen getragen und von der Obersten
Denkmalschutzbehörde verwaltet wird.
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