Opferschutz im Strafverfahren verbessert

Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs gebilligt.

Es soll den Opferschutz im Strafverfahren – insbesondere für minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs – weiter verbessern und sieht daher unter anderem Regelungen vor, die Mehrfachvernehmungen Betroffener möglichst vermeiden sollen. Zudem verbessert es zum Beispiel den Schutz der Prozessbeteiligten bei der Entscheidung über den Ausschluss der Öffentlichkeit und erweitert die Informationsrechte der Betroffenen. Die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche wegen sexuellen Missbrauchs verlängert sich auf 30 Jahre.

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