Der Jahreswechsel wird von Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, meist zum Anlass genommen, die Wahl der Lohnsteuerklassen zu überprüfen. Verheiratete Arbeitnehmer haben bei den Steuerklassen die Wahl zwischen den Lohnsteuerklassenkombinationen III/V und IV/IV. Die Kombinationen tragen dazu bei, die Steuerlast entsprechend dem jeweiligen Einkommen auf die Eheleute zu verteilen. Durch die Wahl der Steuerklassenkombinationen III/V oder IV/IV ist es möglich, sich bereits im laufenden Kalenderjahr an die erwartete Jahressteuer anzunähern, um Steuernachzahlungen zu vermeiden. Über dieses Thema informiert der Steuerberater Körnig aus Mannheim.
Die günstigste Kombination für Paare
Die Wahl der Steuerklasse hat nicht nur Auswirkungen auf die laufenden Steuerzahlungen, sondern mittelbar auch auf die Höhe von folgenden Lohnersatzleistungen: Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Krankengeld und das Elterngeld. Wenn beide Ehegatten etwa dasselbe verdienen, entscheiden sie sich meist für die Steuerklasse IV/IV. Mit dieser Steuerklasse hat man in etwa dieselben Abzüge wie ein Lediger in Lohnsteuerklasse I. Die Lohnsteuerklasse III wird sonst mit der Lohnsteuer V kombiniert. Eine Steuerklassenkombination III/V trifft die tatsächliche Steuerbelastung der Ehegatten/Partner in einer Einkommensituation am besten, in der der eine Partner 60% des Einkommens und der andere Partner 40% verdient. Die Lohnsteuerklasse V bedeutet für den Arbeitnehmer, dass er anteilig eine übergroße Steuerlast trägt. Beim Einkommenssteuerjahresausgleich werden die Unterschiede ausgeglichen, die sich durch die Wahl der Steuerklassen ergeben. Die endgültige Steuerschuld wird erst am Jahresende über die Einkommensteuererklärung festgestellt, sodass dann eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung erfolgt.
Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Körnig aus Mannheim jederzeit zur Verfügung.
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