Angleichung der Rentensysteme soll aus
Steuermittel finanziert werden, sagte die Beauftragte für die neuen
Länder.
Rostock. Die Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Länder,
Iris Gleicke (SPD), hält einen Zwischenschritt bei der
Rentenangleichung zwischen Ost- und West-Deutschland im Jahr 2017 für
„wahrscheinlich“. In der Ostsee-Zeitung (Dienstag) verwies sie
darauf, dass im Jahr 2016 überprüft werde, wie sich der Rentenwert im
Osten entwickelt hat. Die allgemeine Lohnentwicklung sowie die
Einführung des Mindestlohnes könnten den Angleichungsprozess
beschleunigen. „Wenn die Zahlen dann so sind, dass ein
Zwischenschritt notwendig ist, werden wir diesen Weg wahrscheinlich
gehen“, sagte die SPD-Politikerin. Gleicke sprach sich zugleich dafür
aus, die Kosten für die Angleichung der Rentensysteme nicht aus
Beitragsmittel, sondern aus dem Steueraufkommen zu finanzieren.
Das Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmern liegt in den neuen
Ländern zurzeit bei rund 80 Prozent des westdeutschen Niveaus, der
Rentenwert Ost liegt bei 92,2 Prozent des westdeutschen Wertes. Um
die Nachteile von ostdeutschen Arbeitnehmern später bei der Rente
abzumildern, werden ihre Einkommen zur Berechnung der Entgeltpunkte
jedoch um rund 12 Prozent hochgewertet. Diese Hochwertung wiegt den
geringeren Rentenwert Ost aus.
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