Der Bundestag ist für den Bund zuständig. Was in
den Ländern schief gelaufen ist, entzieht sich seiner Kompetenz.
Deshalb würde ein Untersuchungsausschuss allein der Sache nicht
gerecht. Zu diesem formalen Einwand kommt die politische Erfahrung.
Wenn Abgeordnete öffentlich über das Handeln der amtierenden oder
einer früheren Regierung zu Gericht sitzen, verengt sich schnell ihr
Blick. Parteipolitische Auseinandersetzung ersetzt dann oft das
Bemühen um Aufklärung. Erst recht, wenn der Wahltermin näher rückt.
Die Stärke einer gemeinsame Expertenkommission von Bund und
Ländern liegt darin, dass ihr die Innenminister die erforderlichen
Einblicke verschaffen können. Ihre Schwäche ist, dass sich die
Exekutive selbst kontrolliert. Viel spricht deshalb für die
Kombination aus beiden Gremien. Die Experten arbeiten die Abläufe
auf, die Abgeordneten konzentrieren sich auf die Fehler im System. So
könnte es beides geben: rasche Aufklärung und rasche Konsequenzen.
Voraussetzung ist, dass es zur Arbeitsteilung kommt, nicht zur
Konkurrenz.
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