Gestern billigte das Bundeskabinett einen
Gesetzentwurf, der Maß und Mitte hält. Man kommt den Vätern entgegen,
ohne die Mütter vor den Kopf zu stoßen. Sie haben auch weiterhin die
Chance, den Vater auf Abstand zu halten. Allerdings müssen sie Gründe
nennen, die belegen, dass der Kontakt dem Kind tatsächlich schadet.
Beziehungsstreit wird nicht mehr reichen. Richtig ist: Auch das neue
Gesetz wird nicht verhindern, dass sich Väter oder Mütter ungerecht
behandelt fühlen. Das Wohl des Kindes bleibt noch immer eine
Ermessensfrage. Es gibt dafür auch keinen Leitfaden oder eine
Produktbeschreibung. Fragt man nicht verheiratete Eltern nach ihren
Wünschen, so spricht sich eine klare Mehrheit für ein gemeinsames
Sorgerecht aus. Aber eine noch größere Mehrheit nicht-ehelicher Väter
weigert sich, Unterhalt für den eigenen Nachwuchs zu zahlen. Es gibt
immer mehr Väter, die sich wirklich kümmern wollen. Um sie geht es.
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