Ostsee-Zeitung: Kommentar zum Urteil gegen Verena Becker

Das Urteil fußt in weiten Teilen auf einer Aussage
von Peter-Jürgen Boock, dem Ex-Terroristen, der seine Vergangenheit
gerne und oft in den Medien versilbert hat. Und dessen Leumund schon
früh nicht der beste war. Selbst dem BKA galt er als der „Karl May
der RAF“, Bundesanwalt Kurt Rebmann warf ihm ein „taktisches
Verhältnis zur Wahrheit“ vor. Kein Zweifel, Verena Becker, die
bereits zwölf Jahre im Gefängnis saß, gehört zu einem kleinen, harten
Kern von ehemaligen RAF-Mitgliedern, die in falsch verstandenem
Korps-Geist stets geschwiegen haben. Bis zum heutigen Tage kein
Bekenntnis, keine Entschuldigung, keine Reue. Dieser Prozess aber hat
keine der offenen Fragen aus der blutigen Zeit des RAF-Terrors
beantwortet. Im Gegenteil, er hat eine neue aufgeworfen: Ist der
Staat gerecht – oder nachtragend?

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