Zur Pflege kranker Familienangehöriger sollen
Beschäftigte künftig leichter Teilzeit arbeiten können. „Wir wollen
einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit einführen, damit die
Angehörigen ihre Arbeitszeit reduzieren und im Beruf bleiben können“,
sagte die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) gegenüber
der „Ostsee-Zeitung“. Bisher scheiterte das oft daran, dass die
Betriebe der befristeten Reduzierung der Arbeitszeit nicht zustimmen
wollten. Als Erleichterung für die Betriebe will Schwesig eine
Härtefallregelung einführen. Sollte ein Beschäftigter selbst krank
werden und die versäumte Zeit nicht nacharbeiten können, springt
künftig der Staat ein. Die Regelungen zur Familienpflegezeit sehen
vor, dass der Beschäftigte vorübergehend seine Arbeitszeit reduziert,
aber einen Teil des verlorenen Gehaltes vorgestreckt bekommt. Das
muss er später aber wieder nacharbeiten. Ausnahmen soll es zudem für
kleine Unternehmen geben.
Neu ist auch die Lohnfortzahlung bei der Kurzzeitpflege, die die
Bundesregierung einführen will. Beschäftigte können dabei zehn Tage
freinehmen, um beispielsweise die Pflege des Vaters nach einem
Schlaganfall zu organisieren. Bisher gab es schon die Möglichkeit zur
Freistellung, aber ohne diese vergütet zu bekommen.
Zum Tag der Pflege am Montag(12.5.) will Schwesig in einem
Berliner Pflegeheim hospitieren und dort in der Frühschicht beim
Anziehen, Waschen und beim Frühstück helfen. Es gehe auch darum,
deutlich zu machen, dass Tag und Nacht von den Menschen in unserem
Land wichtige und anspruchsvolle Arbeit geleistet werde, so Schwesig.
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