Der Appetit kommt bekanntlich beim Essen. Aber
irgendwann hört–s auf. Geht es nach dem Willen der EU-Kommission
könnte nach Klebefleisch, Schinkenimitat und Analogkäse bald auch
Klonfleisch serviert werden. Zwar hat Brüssel seinen Menü-Vorschlag
in ein fünfjähriges Klonverbot zum Zweck der Lebensmittelproduktion
verpackt. Doch erlaubt bleibt, dass Fleisch von Nachkommen geklonter
Tiere importiert und damit verkauft werden kann. Sprich: Die geklonte
Mutterkuh darf nicht auf den Teller, das Klon-Kälbchen schon. Das ist
doch Augenwischerei.
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Ostsee-Zeitung
Thomas Pult
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