Ostthüringer Zeitung: Aktion gegen Gebietsreform in Thüringen startet doch. Trotz Klage der Landesregierung soll es ab März eine große Unterschriftensammlung geben.

Gera. Mit der Verfassungsklage gegen das
Volksbegehren hat die Thüringer Landesregierung die Gegner der
Gebietsreform nicht vom Hals. Es werde mit Start im März eine große,
landesweite Unterschriftensammlung geben, kündigte der Verein
„Selbstverwaltung für Thüringen“ gegenüber der Ostthüringer Zeitung
an.

Der Verein mit Sitz in Hermsdorf (Landkreis Saale-Holzland-Kreis)
hatte für den Antrag auf ein Volksbegehren weit über 40 000 gültige
Unterstützer-Unterschriften beibringen können. Lediglich 5000 wären
nötig gewesen.

Die Linke-geführte Landesregierung beschloss hingegen am 10.
Januar, gegen das Volksbegehren zu klagen. Ministerpräsident Bodo
Ramelow (Linke) erklärte, aufgrund des Haushaltsvorbehalts in der
Landesverfassung könne seine Regierung gar nicht anders, als den
Verfassungsgerichtshof in Weimar anzurufen.

„Wir lassen uns aber nicht den Mund verbieten. Wenn die
rot-rot-grüne Koalition die Bürger zur Gebietsreform nicht fragt,
dann fragen wir sie eben“, sagte Sabine Kraft-Zörcher, Vertrauensfrau
der Initiative, der Ostthüringer Zeitung. Das Ergebnis könne sich der
Regierungschef „dann ganz ohne verfassungsrechtliche Zwänge
anschauen“.

Im Klartext heißt das: Ein richtiges Volksbegehren mit gesetzlich
geregelten Folgen wird das nicht; die Initiatoren setzen allein auf
die Wirkung einer großen Zahl. Zum Volksentscheid, heißt es dazu,
wäre es dieses Jahr so oder so nicht mehr gekommen. Die Zwangsphase
für Gemeindezusammenschlüsse beginne aber schon Anfang November.
Insofern kann der Verein auch seine eigenen Regeln für die Sammlung
aufstellen. Sie wird „Thüringer Bürgeraufruf“ heißen und sich erneut
gegen das vom Landtag bereits beschlossene Vorschaltgesetz zur
Gebietsreform wenden. Ziel ist, die für reguläre Volksbegehren nötige
Unterschriftenzahl von rund 200 000 zu schaffen. Und zwar innerhalb
von vier Monaten, so wie es das Thüringer Gesetz für Volksbegehren
vorschreibt. Auch die vollständige Angabe von Name und Adresse jedes
Unterstützers soll beim „Bürgeraufruf“ beachtet werden.

Ramelow bekräftigte mehrfach, es könne in der Debatte über die
Gebietsreform nicht um das Ob gehen, sondern nur noch um das Wie.
„Das kann er sich aber nicht aussuchen. Die Leute wollen sehr wohl
über das Ob sprechen“, sagte Kraft-Zörcher der Ostthüringer Zeitung.

Laut Vorschaltgesetz muss künftig jede Gemeinde dauerhaft
mindestens 6000 Einwohner vorweisen. Das hat zur Folge, dass etwa
drei Viertel der noch 843 politisch selbstständigen Gemeinden ihre
Eigenständigkeit verlieren. Die Zahl der Landkreise wird etwa
halbiert.

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