Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Politik etwas
schärfere Regeln auch für reuige Steuersünder plant. Doch der Debatte
um die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung würde
etwas mehr Redlichkeit gut tun.
Anders als suggeriert haben die Pläne mit dem Urteil gegen Uli
Hoeneß gar nichts zu tun. Sein Fall belegt vielmehr, dass die
Selbstanzeige schon jetzt kein bequemes Hintertürchen ist: Die
Anforderungen sind vor wenigen Jahren verschärft worden. Falsche
Angaben sind komplett und rechtzeitig zu korrigieren. Daran ist
Hoeneß gescheitert, deshalb muss er ins Gefängnis. Wenn man eine
Lehre ziehen wollte aus seinem Fall, dann diese: Die strafbefreiende
Selbstanzeige ist endgültig obsolet geworden – sie ist nicht nur ein
Privileg für Reiche, sie ist inzwischen auch ein juristisches
Kunststück, bei dem sich selbst Experten verheddern. Bund und Länder
halten aber daran fest, weil sie sich von höheren Preisen für den
Straf-Freikauf höhere Einnahmen versprechen. Dieser Handel ist nur –
vorübergehend – akzeptabel, wenn jetzt endlich die eigentlichen
Aufgaben in Angriff genommen werden. Der Staat muss im Kern das
Entdeckungsrisiko für Steuerkriminelle erhöhen: Durch eine personell
stärkere Steuerfahndung im Inland und international durch
unnachgiebige Verhandlungen mit der Schweiz und anderen Steueroasen
über einen automatischen Datenaustausch. Wenn das gelingt, ist die
Selbstanzeige sowieso hinfällig.
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