Wer zahlt, bestimmt die Musik. Funktioniert nicht
immer; zum Beispiel nicht bei ARD und ZDF. Da zahlen wir zwar alle
Zwangsgebühren. Aber deshalb bestimmt der Zuschauer noch lange nicht
das Programm. Die Musik beim ZDF bestimmte allerdings maßgeblich die
Politik. Und damit soll jetzt Schluss sein, sagt das
Bundesverfassungsgericht. Die Kontrollorgane des Fernsehsenders in
Mainz sollen ab kommenden Jahr zu zwei Dritteln mit Mitgliedern
besetzt sein, die fern vom Staat sind. Gut entschieden.
Dem Verfassungsgericht liegt vor allem die Vielfaltsicherung am
Herzen. Und die Richter werden dazu bemerkenswert konkret. Die
Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen so
besetzt sein, dass ein Einfluss auf die Berichterstattung durch
staatliche oder staatsnahe Akteure wirksam verhindert wird. Eine
parteipolitische Instrumentalisierung soll ausgeschlossen sein.
Das sitzt. Denn nun wird klar, dass alle anderslautenden
Beteuerungen von Intendanz, Programmleitung und Chefredaktion beim
ZDF, man agiere unabhängig, gar nicht den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechen.
Verdächtig still gestern die CDU. Deren Roland Koch hatte als
Ministerpräsident von Hessen darauf gedrungen, den Vertrag mit
ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender nicht zu verlängern. So entstand
nun dieses Urteil – gegen den Staat.
Pressekontakt:
Ostthüringer Zeitung
Redaktion Ostthüringer Zeitung
Telefon: +49 365 77 33 11 13
redaktion@otz.de
Weitere Informationen unter:
http://