Ostthüringer Zeitung: Jörg Riebartsch kommentiert: Schlichter am eigenen Volk

Wein predigen, aber nur Wasser ausschenken.
Irgendwann schmecken es die Gäste halt. Dann kann sich der Wirt aber
was anhören. Gestern zum Beispiel Thüringens rot-rot-grüne
Landesregierung als sie das machte, was alle erwartet haben: Sie
sucht Zuflucht beim Verfassungsgericht. Dieses soll ein Volksbegehren
stoppen. Das Begehren einer Bürgerinitiative hat wiederum zum Ziel,
eine Gebietsreform zu Fall zu bringen, die die von den Linken
angeführte Koalition im Freistaat angezettelt hat.

Die Nörgelei an Vorschaltgesetz und rätselhaft neu
zusammengestellten Landkreisen ist lange schon keine Sache mehr der
Opposition. Man muss nur lesen, wie der SPD-Oberbürgermeister von
Weimar gestern versuchte seinen SPD-Innenminister verbal einzutopfen.
Da ahnt man woher der Spruch kommt: Wer solche Parteifreunde hat
braucht keine Feinde.

Stoßen Interessengruppen unversöhnlich und kompromisslos
aufeinander, bleibt nichts anderes mehr als Richter entscheiden zu
lassen. Die machen auch Schluss mit den eigenwilligsten
Interpretationen, was die Verfassung Thüringens zulässt und was
nicht.

Trotzdem ist darüber hinaus eine Verfassungsdiskussion notwendig:
Wollen wir wirklich, dass Landesregierungen wie früher die CDU oder
heute Rot-Rot-Grün angestrebte Volksgesetzgebungen einfach abbügeln
können? Wie kann das Budgetrecht der gewählten Abgeordneten trotz
erwünschter Volksgesetzgebung geschützt werden? Oder verändert eine
direkte Demokratie das verfassungsmäßig konstituierende Staatswesen
so stark, dass die Struktur des Freistaats Thüringen in seinen
Grundfesten verändert wird?

Einstweilen hat der Ministerpräsident des Kleinstaates Thüringen,
Bodo Ramelow, angekündigt, mit den Initiatoren des Volksbegehrens
einen Kompromiss zu suchen. Das wäre mal etwas anderes als seine
Einsätze als Schlichter in Tarifstreitereien. Hier geht es ja gegen
die eigene Regierung und die Befindlichkeiten im eigenen Thüringer
Volk. Es wäre das Meisterstück des Regierenden.

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