Über Sinn und Unsinn des Verfassungsschutzes kann man
lange streiten. Die Linke will ihn auflösen, was legitim ist.
Thüringen hält am Amt fest, schaltet aber die V-Leute ab, was
wiederum absurd ist.
Ohne Leute in der Szene gehen mit der Zeit Insiderkenntnisse
verloren. Da kann man jedem Beamten gleich eine Blindenbinde geben.
Wer ein Frühwarnsystem, wer eine Vorfeld-Aufklärung will, braucht
V-Leute. Andernfalls kann man tatsächlich den Verfassungsschutz
schließen. Das wäre nach der NSU-Affäre zwar emotional erklärbar,
aber zu kurz gedacht. Es wäre nämlich so, als ob man auf die
Feuerwehr verzichtet, weil sie bei einem Brand versagt hat.
Die Frage ist nun, wer die Lücke ausfüllt; ob die anderen Länder
Thüringen schneiden; und ob der Freistaat tatsächlich ernst macht.
Denn der Koalitionsvertrag erlaubt Ausnahmen zur Terrorbekämpfung.
Dieses politisch Kleingedruckte lässt sich eng oder auch weit
auslegen… Der Ausgangspunkt für Thüringens Alleingang wie für die
Reform des Bundesamts ist die NSU-Affäre. Zur Wahrheit gehört, dass
der Bund vieles umsetzt, was der Bundestag gefordert hatte: Regeln
für V-Leute, für die Vernichtung von Akten, ein engerer
Informationsaustausch. Das ist datenschutzrechtlich grenzwertig, aber
zur Aufklärung nötig.
Pressekontakt:
Ostthüringer Zeitung
Redaktion Ostthüringer Zeitung
Telefon: +49 365 77 33 11 13
redaktion@otz.de