Ostthüringer Zeitung: Mindestlohn-Ausnahme für Zeitungszusteller. CDU-Abgeordnete wollen Sonderregelung zum Bewahren der Pressefreiheit auf den Weg bringen

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will eine
Sonderregelung für den Mindestlohn bei Zeitungszustellern in das
Gesetz einbringen. Nach Informationen der Ostthüringer Zeitung
(Freitagausgabe) sollen zum einen die Austräger den Mindestlohn
erhalten, zum anderen aber die Zeitungsverlage bei den Steuer- und
Sozialabgaben entlastet werden. Hintergrund sei, auf diesem Wege die
Pressefreiheit zu bewahren.

Demnach soll bei den Minijobbern die gleiche Regelung angewandt
werden, die auch bei Hilfen in Privathaushalten gilt. Während
Unternehmen normalerweise für Minijobber Steuer- und Sozialabgaben in
Höhe von 30 Prozent der Lohnzahlung entrichten müssen, sind es bei
haushaltsnahen Dienstleistungen nur 13,6 Prozent. Dies führe zu einer
Entlastung der Verlage, heißt es aus Koalitionskreisen.

Auf Anfrage der Ostthüringer Zeitung bestätigte der
CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Weiler die internen Pläne, eine
solche Lösung auf den parlamentarischen Entscheidungsweg zu bringen.
„Wir haben lange nach einem Kompromiss gesucht, um die
Zeitungsverleger zu entlasten, aber auch die Zusteller mit
Mindestlohn zu versorgen“, sagte der Thüringer Abgeordnete.
Hintergrund für die Ausnahmeregelung sei, dass seine Kollegen und er
ein in der Verfassung festgehaltenes Grundrecht gefährdet sehen.
„Wenn die Verlage aus finanziellen Gründen die ländlichen Gebiete
nicht mehr mit Zeitungen versorgen können, ist die Pressefreiheit
nicht mehr gewährleistet“, sagt Weiler.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger hatte darauf
hingewiesen, dass wegen des Mindestlohnes rund zwei Millionen
Haushalte – insbesondere in den ländlichen Gebieten – nicht mehr zu
betriebswirtschaftlich abbildbaren Konditionen mit Zeitungen
beliefert werden könnten. Das entspreche 13 Prozent der gesamten
Zeitungsauflage. Die Umstellung vom derzeitigen Stücklohn auf
Stundenlohn habe zusätzliche Belastungen von 225 Millionen Euro zur
Folge.

Laut Weiler sind auch Verbesserungen für Betriebe mit Erntehelfern
in Sicht. Die Landwirtschaftsverbände wollen noch vor der
Mindestlohn-Abstimmung Tarifverhandlungen aufnehmen und so eine
Übergangsregelung bis 2017 sichern. Ansonsten müssten sie ab
1. Januar 2015 den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde
zahlen.

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