Das Amtsgericht Gera hat einen vorläufigen
Sonderinsolvenzverwalter für die Stadtwerke Gera AG bestellt. Das
berichtet die Ostthüringer Zeitung (Freitagausgabe). Dies soll
helfen, Interessenkonflikte des vorläufigen Insolvenzverwalters
Michael Jaffé zu vermeiden, der sowohl die Stadtwerke-Holding als
auch die Tochtergesellschaften Geraer Verkehrsbetrieb und die
Flugbetriebsgesellschaft betreut, heißt es in dem in Gera
erscheinenden Blatt.
Sebastian Brunner, Sprecher des vorläufigen Insolvenzverwalters,
bezeichnete den Schritt gegenüber der Ostthüringer Zeitung als eine
„verfahrensrechtliche Normalität“. Ein Sonderinsolvenzverwalter werde
üblicherweise bei größeren Verfahren bestellt, wenn bei Konzernen
Mutter- und Tochtergesellschaften Ansprüche gegeneinander haben und
Interessenkollisionen drohen.
Im Fall der Stadtwerke Gera nannte er als ein Beispiel unter
anderem die Marketingabteilung der Holding, die Leistungen für den
Verkehrsbetrieb und den Flugplatz erbringt. Untereinander
geschlossenen Verträgen müsse der Sonderinsolvenzverwalter zustimmen.
„Wenn der vorläufige Insolvenzverwalter solche Konstellationen
sieht, muss er sie dem Gericht anzeigen“, erläutert Brunner. Das
Amtsgericht bestellte Rechtsanwalt Miguel Grosser, der aber kurze
Wege zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat: Er arbeitet in der
Kanzlei von Jaffé.
Wie die Ostthüringer Zeitung weiter berichtete, tagten am
Donnerstag erstmals die vom Amtsgericht bestellten
Gläubigerausschüsse. Die Vertreter verschiedener deutscher Banken
trafen sich im Jaffé-Büro in Frankfurt am Main. Die Gremien stehen
dem vorläufigen Insolvenzverwalter zur Seite. „Ein solcher Ausschuss
soll die Abstimmung mit den wichtigsten Gläubigergruppen
erleichtern“, sagt Brunner. So könne sich beispielsweise schon
frühzeitig auf das weitere Vorgehen für die betroffenen Unternehmen
verständigt werden.
Jaffé arbeitet noch immer als vorläufiger Insolvenzverwalter bei
den Stadtwerken Gera und den beiden insolventen Tochterunternehmen.
Er erstellt Gutachten über die wirtschaftlichen Perspektiven für die
Firmen. Auf deren Grundlage entscheiden die Richter des Amtsgerichtes
über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
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