Ostthüringer Zeitung: Wolfgang Schütze kommentiert: Schießwütige AfD-Damen

Die Bundes-Chefin der Alternative für Deutschland
(AfD), Frauke Petry, und ihre Berliner Statthalterin Beatrix von
Storch haben einen Schusswaffeneinsatz an Deutschlands Grenzen gegen
Flüchtlinge für möglich gehalten. Zunächst auch gegen Frauen und
Kinder; nach Protesten sollten Kinder ausgenommen werden, denn, so
Storch, Frauen seien ja verständig. Und überhaupt: Man habe das alles
ja gar nicht so gemeint.

Im Moment weiß man noch nicht genau, was größer ist bei den beiden
Damen: die Lust an dümmlicher Provokation im Vorfeld von
Landtagswahlen, beim Testen, wo die Schmerzgrenzen der Gesellschaft
liegen, oder geschichtsvergessene Menschenfeindlichkeit?

Und leider weiß man auch nicht, warum die politisch
Verantwortlichen in der alten Bundesrepublik so faul waren, ein
Bundesgesetz von 1961 nicht spätestens mit der Wiedervereinigung den
neuen Gegebenheiten anzupassen. So können sich die Flintenweiber der
AfD immer noch auf ein Gesetz aus dem Kalten Krieg berufen – wie
Polizeigewerkschafter meinen, in missbräuchlicher Weise.

Man erinnere sich: 1961, das war jenes Jahr, als die DDR in Berlin
eine Mauer errichtete. Zuvor hatte SED-Chef Walter Ulbricht dreist
die ganze Welt angelogen. Im Gefolge wurde ein ganzes Volk
eingesperrt, denn Mauer und Stacheldraht richteten sich nicht gegen
die angeblichen und tatsächlichen Faschisten im Westen Deutschlands,
sondern zuerst gegen die eigene Bevölkerung zwischen Rostock und
Suhl. Und wer über die Grenze flüchten wollte, auf den wurde
geschossen. Bis zu 2000 Menschen kamen so an der innerdeutschen
Grenze ums Leben.

Es gibt bei unverbesserlichen SED-Kadern und ihren Jüngern immer
noch und immer wieder Leute, die diesen Auswuchs des ach so humanen
Sozialismus in den Farben der DDR heute noch verteidigen. Petry und
Storch kommen aus einer anderen Welt. Aber mit ihren Auffassungen zum
Schießen hätten sie sich gut als Kandidatinnen des SED-Politbüros
gemacht: Verderbte Frauen inmitten verderbter Greise.

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