Nationalsozialisten sind überflüssig wie ein Kropf.
Es ist beim besten Willen nichts erkennbar, wo diese Leute früher
oder heute zum Segen der Menschheit beitragen hätten.
Ob das Bundesverfassungsgericht die NPD in der nächsten Woche
verbietet, ist dennoch nicht ausgemacht. Denn das Grundgesetz, dem
die Hohen Richter in Karlsruhe verpflichtet sind, enthält für ein
solch weitreichendes Urteil ziemliche Hürden, nicht zuletzt aus der
Erfahrung totalitärer Zeiten in Deutschland. Parteien dürfen
heutzutage nur verboten werden, wenn sie „darauf ausgehen, die
freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu
beseitigen“.
Dass die NPD dazu in der Lage wäre, ist zweifelhaft. In den
Jahren seit dem Verbotsantrag 2013 hat sie deutlich an Einfluss
verloren. Gewiss, sie bringt – oft im Bunde mit Gesinnungsgenossen –
immer noch hier und da Demonstranten auf die Beine, erzeugt Aufwand
bei der Polizei, die dann auch noch Scharmützel mit
Gegendemonstranten verhindern muss. Aber einen anderen Staat
installieren können die Nazis nicht, auch nicht mit einigen
Abgeordnetenmandaten.
Das Urteil, wie es auch ausfällt, wird umstritten sein. Denn bei
einem Verbot, bleibt immer noch die üble Gesinnung. Und wird die NPD
nicht verboten, ist das ja nicht als Lob zu werten. Vor Gericht geht
es nun mal um Fakten, nicht um Wünschenswertes. Das allerdings war
schon bei Antragstellung so.
Pressekontakt:
Ostthüringer Zeitung
Redaktion Ostthüringer Zeitung
Telefon: +49 (0) 365 Â / 77 33 11 13
redaktion@otz.de
Original-Content von: Ostth?ringer Zeitung, übermittelt durch news aktuell