Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht beim heute
im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des
Teilhabechancengesetzes, mit dem der Soziale Arbeitsmarkt umgesetzt
werden soll, noch Nachbesserungsbedarf. Grundsätzlich begrüßt der
Verband die Intention des Gesetzentwurfs, Langzeitarbeitslose in
öffentlich geförderte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen
zu bringen. Das schafft für Langzeitarbeitslose neue Möglichkeiten
zur sozialen Teilhabe und langfristige Chancen, auf dem Arbeitsmarkt
wieder Fuß zu fassen. Der Paritätische sieht dennoch an verschiedenen
Stellen Nachbesserungsbedarf.
Von dem Gesetz profitieren sollen nur Arbeitslose, die mindestens
sieben Jahre lang Hartz-IV-Leistungen bezogen und keine nennenswerten
Beschäftigungen hatten. „Schon deutlich kürzere Zeiten in
verfestigter Arbeitslosigkeit führen nach aller Erfahrung bei vielen
Betroffenen zu massiven gesundheitlichen Belastungen und sozialer
Ausgrenzung. Deswegen muss deutlich früher geholfen werden“ erklärt
Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Er
plädiert dafür, dass das Gesetz spätestens nach vier Jahren
durchgängiger Arbeitslosigkeit Angebote ermöglicht.
Weiterhin kritisiert Hesse, dass sich der im Gesetz vorgesehene
Lohnkostenzuschuss lediglich am Mindestlohn orientiert. „Das schafft
falsche Anreize und öffnet Lohndrückerei Tür und Tor. Zugleich ist es
eine Benachteiligung gegenüber Betrieben, die nach Tarif zahlen“
findet Hesse. Eine Orientierung am regulären Lohn sollte deshalb
der Maßstab sein.
Ein dritter Punkt, den der Paritätische kritisiert, ist die
Finanzierung. Ob die im Koalitionsvertrag versprochenen Mittel von
vier Milliarden Euro tatsächlich für den Sozialen Arbeitsmarkt
eingesetzt werden, ist äußerst fraglich, denn die Jobcenter werden
die Gelder auch zum Stopfen von Haushaltslöchern für ihre
Verwaltungskosten verwenden. Daher fordert der Paritätische, dass es
eine klare Zweckbindung der Mittel gibt.
„Nach aktuellem Stand bietet das Teilhabechancengesetz zu wenige
Chancen zur Teilhabe für Langzeitarbeitslose. Das Gesetz greift zu
spät, spart am Lohn der Beschäftigten und hat keine verlässliche
Finanzierung. Erst wenn diese Punkte nachkorrigiert werden, verdient
es seinen wohlklingenden Namen“ so Werner Hesse.
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Philipp Meinert
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