Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat verfassungsrechtliche Zweifel am Vorgehen der Bundesregierung in der Kernkraftfrage geäußert. In einer am Donnerstag fertig gestellten vertraulichen Expertise, die der „Saarbrücker Zeitung“ (Sonnabendausgabe) vorliegt, heiße es, sofern Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu Beginn von einer „Aussetzung“ der Laufzeitverlängerung oder einem „Moratorium“ gesprochen habe, würde ein solcher Beschluss gegen dass Grundgesetz verstoßen. Wörtlich schreiben die Gutachter: „Eine Aussetzung der Geltung der Laufzeitverlängerung wäre verfassungsrechtlich nicht möglich.“ Auch die vorübergehende Abschaltung der sieben ältesten Meiler sei verfassungsrechtlich umstritten. Zwar sehe das Atomgesetz die zwangsweise Abschaltung von Kraftwerken vor. Umstritten sei aber, ob dafür eine komplett neue Art von Gefahr notwendig sei oder ob eine Neubewertung der bekannten Gefahren ausreiche.
Auf Facebook teilen
Follow on Facebook
Add to Google+
Verbindung zu Linked in
Subscribe by Email
Drucken