Patenttrolle sind ein rein US-amerikanisches Phänomen // Cohausz & Florack sieht das Patentsystem in Deutschland gut aufgestellt

Düsseldorf, 8. Januar 2014 – Wer es mit einem Troll zu tun hat, sollte sich vorsehen. Das gilt für die Märchenwelt ebenso wie für die Welt der Patente: Hier bezeichnet man mit dem Begriff „Troll“ solche Verwertungsfirmen, die Unternehmen suggerieren, Patente verletzt zu haben, und die hierfür dann hohe Lizenzgebühren einfordern. Häufig zahlen die Beschuldigten lieber gleich die Gebühren, statt es zum teuren Prozess kommen zu lassen. Das Phänomen ist nicht neu: In den USA sind Trolle aus Sicht der Düsseldorfer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Cohausz & Florack (C&F) seit langem ein Problem für Unternehmen und für das gesamte Patentsystem. Zu den Betroffenen gehören neben mittelständischen Unternehmen auch große Konzerne wie Blackberry oder Microsoft. Dass man die Figur des Trolls aber auf Deutschland überträgt, wie es in der öffentlichen Diskussion oft geschieht, geht C&F-Patentanwalt Gottfried Schüll zufolge zu weit: „Patenttrolle sind ein rein US-amerikanisches Phänomen.“ Der Grund hierfür seien Defizite im Rechtssystem der USA. Diese Defizite sollen durch ein kürzlich vom US-Repräsentantenhaus verabschiedetes Gesetz gemindert werden.

So genügen nach bisherigem US-amerikanischem Recht schon vage Vorwürfe, um eine Firma in die Enge zu treiben. Das neue Gesetz sieht dagegen vor, dass die Kläger genaue Angaben zu dem angeblich verletzten Patent machen und auch die Patentinhaber sowie alle anderen benennen, die ein finanzielles Interesse an dem Schutzrecht haben. Zudem soll den Beklagten künftig der hohe Aufwand erspart bleiben, der dadurch entsteht, dass sie ihre gesamte Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Verfahren offenlegen. Auch Kostenerstattungsansprüche sollen den Beschuldigten durch das neue Gesetz ermöglicht werden. Diese konnten bislang in US-amerikanischen Patentprozessen nicht geltend gemacht werden. In Deutschland hingegen sind die Kosten, die bei einem Patentverletzungsverfahren auf beide Seiten zukommen, zunächst relativ symmetrisch verteilt. Kommt es zum Prozess, zahlt in der Regel der Unterlegene. „Trolle hätten unter diesen Umständen also hierzulande gar keinen Anreiz, andere Unternehmen unter Druck zu setzen“, so Schüll weiter.

Troll-Definition ist kein juristisches Argument

In der Auseinandersetzung mit dem Thema werde in Deutschland schon bei der Definition des Trolls ein entscheidender Fehler gemacht: Als Trolle werden häufig solche Unternehmen bezeichnet, die kein eigenes Geschäftsmodell haben, außer Patente geltend zu machen. „Diese Definition ist so nicht richtig und überzeugt auch keinen Richter“, sagt Schüll. Denn es sei durchaus vorstellbar, dass ein Unternehmen nicht selbst erfinderisch tätig ist und trotzdem über valide Patente verfügt. „Zum Vergleich: Wer ein Haus kauft und vermietet, muss es schließlich auch nicht vorher selbst gebaut haben.“ Der C&F-Anwalt sieht das deutsche Patentsystem insgesamt so gut aufgestellt, dass es einen Missbrauch in Form von dubiosen Patentklagen gezielt verhindert.

Weitere Informationen unter:
http://www.cohausz-florack.de