Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger hat der Frauen- und Familienministerin
Kristina Schröder die Zuständigkeit für die Einführung einer
Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände abgesprochen. Dazu
erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Rita Pawelski:
„Die Aussagen von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger,
wonach für die Einführung einer Frauenquote dem Familienministerium
die Zuständigkeit fehle, sind nicht zutreffend. Wo die Kompetenz und
Zuständigkeit für dieses Thema liegt, ist eindeutig. Frauenförderung
gehört ins Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend. Zusammenarbeit ist gefragt und kein verspätetes
Kompetenzgerangel.
Bundesfamilienministerin Schröder hat in den letzten Monaten
hervorragende Arbeit geleistet. Unter Einbeziehung und mit
Unterstützung der Koalitionsfrauen und der Bundesministerien für
Arbeit, Wirtschaft und Justiz hat das Bundesfrauenministerium in den
letzten Monaten intensiv an einer gemeinsam Lösung zur Erhöhung des
Frauenanteils in Führungspositionen gearbeitet. Der Gesetzentwurf des
federführenden Frauenministeriums wird in der zweiten Jahreshälfte
erwartet.
Der Gesetzentwurf wird in Regelungen des Gesellschafts- und
Aktienrecht eingreifen. Kein Gesetz kommt ohne Überschneidungen mit
anderen Fachbereichen oder dem Bundesjustizministerium aus. Dies
rechtfertigt aber nicht den Wechsel des federführenden Ministeriums,
insbesondere wenn ein Thema fast abgeschlossen ist.
Die Idee von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger,
nun auf der Zielgeraden die Pferde auswechseln zu wollen, ist ein
sehr durchschaubares Manöver. Die Gruppe der Frauen wird die
Bundesfrauenministerin Kristina Schröder weiter in ihrer Arbeit
unterstützen.“
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