Am 1. Januar 2019 gab es 1 313 300 Pensionärinnen und
Pensionäre des öffentlichen Dienstes nach dem Beamten- und
Soldatenversorgungsrecht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter
mitteilt, waren das 1,9 % mehr als ein Jahr zuvor. Die Pensionärinnen und
Pensionäre erhielten im Januar 2019 durchschnittlich 2 970 Euro brutto
Ruhegehalt. Zusätzlich bezogen rund 376 900 Hinterbliebene Versorgungsleistungen
(-0,2 %). Die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten beliefen
sich 2018 auf 46,5 Milliarden Euro und damit rund 1,4 % des
Bruttoinlandsprodukts. Für die Hinterbliebenenversorgung wurden 7,6 Milliarden
Euro aufgewendet.
Im Bereich des Bundes gab es am 1. Januar 2019 insgesamt 0,5 % weniger
Pensionärinnen und Pensionäre als im Vorjahr. Dies ist auf die rückläufige Zahl
der ehemaligen Beamtinnen und Beamten der Deutschen Bundesbahn sowie der Post
zurückzuführen. Bei den Kommunen stieg die Zahl der Pensionärinnen und
Pensionäre gegenüber dem Vorjahr um 3,1 %, im Landesbereich um 3,2 %.
Der Schuldienst des Landesbereichs bildet mit 32,9 % aller Pensionärinnen und
Pensionäre die größte Gruppe der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger.
Ehemalige Beamtinnen und Beamte der Deutschen Bundesbahn und der Post stellen
mit 22,6 % die zweitgrößte Gruppe. Die übrigen Empfängerinnen und Empfänger von
Ruhegehalt verteilen sich auf den restlichen Bundes- (11,0 %) und Landesbereich
(24,8 %) sowie auf den kommunalen Bereich (7,2 %) und die Sozialversicherung
(1,4 %).
Seit 1999 hat sich die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre stark erhöht
(+56,2 %). Dieser Anstieg lässt sich überwiegend auf die hohe Zahl an
Pensionierungen von Lehrerinnen und Lehrern zurückführen, die in den 1960er- und
1970er-Jahren eingestellt wurden. Aufgrund steigender Schülerzahlen infolge des
Babybooms und des Trends zu höheren Schulabschlüssen war damals der
Lehrkräftebedarf gestiegen. Die Verbeamtungen der späten 1970er-Jahre werden
voraussichtlich auch noch in den kommenden Jahren für eine hohe Zahl an
Pensionierungen sorgen. Im Schuldienst des Landesbereichs hat sich die Zahl der
Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger in den vergangenen 20 Jahren fast
verdreifacht (+ 191,6 %).
79 % der insgesamt 62 700 Neupensionärinnen und Neupensionäre des Jahres 2018
schieden mit dem Erreichen einer Altersgrenze mit durchschnittlich 63 Jahren und
8 Monaten aus dem aktiven Dienst aus. Davon erreichten allerdings nur 13 100 die
gesetzliche Regelaltersgrenze. Die übrigen 36 400 traten auf eigenen Antrag
vorzeitig in den Ruhestand (mit Erreichen einer sogenannten Antragsaltersgrenze)
oder erreichten eine besondere Altersgrenze, wie sie etwa im Vollzugsdienst oder
für Berufssoldatinnen und -soldaten gilt. 16 % aller im Jahr 2018
Neupensionierten wurden wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Sie
waren bei Eintritt in den Ruhestand durchschnittlich 56 Jahre und 4 Monate alt.
5 % der Pensionierungen entfielen auf Vorruhestandsregelungen oder sonstige
Gründe.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen
sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
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