Aufbauseminar I
Personalhaushalt in Theorie und Praxis
11.-13. September 2013, Bonn
Planstellen oder Stellen, AT-Vertrag, Leerstellen, befristete Arbeitsverträge, kw-Vermerke, Topfwirtschaft, Personalkostensätze, Überhangpersonal, Stelleneinsparungen, Stellenanmeldungen, Haushaltsentwurf, Berichterstattergespräche, Stellenpläne bei Regierungsneubildung, Top-Down-Verfahren. Dies sind nur einzelne Begrifflichkeiten, die in Insidergesprächen häufig ausgetauscht werden. Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Haushalts-, Personal- und Organisationsreferaten, Mitglieder der Personalvertretungen und Gleichstellungsbeauftragte, die sich mit Fragen des Personalhaushalts befassen oder in Kürze damit befasst werden sollen und die bereits über Grundkenntnisse des Haushaltsrechts verfügen, werden dazu in den weit verstreuten Regelungen nur mühsam fündig. Bis sich daraus ein einheitliches Bild ergibt, vergehen Jahre, oft ein zu langer Zeitraum, in dem die Chancen für ein erfolgreiches Stellenmanagement liegen bleiben.
Das Praxisseminar eröffnet den Haushältern, Personalisten und Organisatoren die Möglichkeit, sich über die Grenzen ihrer eigenen Handlungsfelder und Funktionsgrenzen hinweg miteinander auszutauschen, während fachkundig strukturiert die rechtlichen und verwaltungsmäßigen Grundlagen des Personalhaushaltes des Bundes erlernt werden und die Anwendung anhand von Echt-Sachverhalten in Kleingruppen trainiert wird. Die Seminarreihe setzt vorhandene Grundkenntnisse im allgemeinen Haushaltsrecht voraus.
Weitere Informationen
Programmablauf
Referent:
Regierungsrat Johannes Höreth, Haushaltsreferent, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Orte:
Gustav-Stresemann-Institut
Langer Grabenweg 68, 53175 Bonn
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.gsi-bonn.de
Gebühr:
950,- Euro zzgl. MwSt.
http://www.fuehrungskraefte-forum.de/?page_id=930
Behörden Spiegel – die Zeitung für den Öffentlichen Dienst
Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.
Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).
Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information.
Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.
Weitere Informationen unter:
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