Pfandbriefbanken führen Bonitätsdifferenzierung für europäische Staaten ein

– Neues Modell sieht ratingabhängige Abschläge auf die Anrechnung
von Staatsforderungen mit Non-Investmentgrade-Rating in den
Deckungsmassen deutscher Pfandbriefe vor
– Mitgliederversammlung des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken
(vdp) beschließt vdp-Standard zur Anwendung ab Ende 2012

Die deutschen Pfandbriefbanken werden künftig in der
Deckungsrechnung für Pfandbriefe erstmals Bonitätsunterschiede
zwischen europäischen Staaten berücksichtigen. Ein entsprechendes
Modell zur Bonitätsdifferenzierung, das ratingabhängige Abschläge für
europäische Staatsforderungen mit einem Non-Investmentgrade-Rating
vorsieht, wurde heute in Berlin von der Mitgliederversammlung des
Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp) gebilligt. Die neuen
Regeln sind auch eine Antwort darauf, dass auch die absehbar neue
Bankenregulierung nicht zwischen unterschiedlichen Staatenrisiken
differenzieren wird.

„Wir haben das vdp-Bonitätsdifferenzierungsmodell entwickelt, um
den im Zuge der Schuldenkrise stark ausgeweiteten
Bonitätsunterschieden zwischen verschiedenen staatlichen Schuldnern
in Europa Rechnung zu tragen. Wir vollziehen damit in den
Pfandbrief¬deckungsmassen nach, was die Banken in ihren internen
Risikomodellen bereits berücksichtigen“, erklärte Jens Tolckmitt,
Hauptgeschäftsführer des vdp. „Die Krise hat das Vertrauen der
Investoren in die Kreditwürdigkeit einiger Staaten erschüttert.
Infolgedessen ist die uneingeschränkte Deckungsfähigkeit von
Forderungen gegenüber EU- und EWR-Staaten sowie deren
unterstaatlicher Stellen ohne jegliche Bonitätsdifferenzierung im
Kapitalmarkt in jüngster Zeit zunehmend kritisiert worden. Indem die
Pfandbriefbanken dies mit dem neuen Modell künftig in Form von
Sicherheitsabschlägen berücksichtigen, sorgen sie für eine weitere
Verbesserung der Transparenz und stärken damit die Sicherheit des
Pfandbriefs“, so Tolckmitt weiter.

Die im vdp-Modell vorgesehene Bonitätsdifferenzierung erfolgt
durch laufzeitunabhängige Abschläge auf den Nominalwert der
jeweiligen Forderung. Die Höhe der Sicherheitsabschläge orientiert
sich dabei an den externen Ratings für Zentralstaaten von Moody–s,
Standard & Poor–s und Fitch sowie an den diesen Ratingstufen
zugrundeliegenden Ausfallwahrscheinlichkeiten.

Eine Veröffentlichung der Ergebnisse der nach dem neuen
vdp-Standard vorgenommenen, separaten Deckungsrechnung erfolgt –
ergänzend zu den Veröffentlichungen nach § 28 PfandBG – auf den
jeweiligen Webseiten der vdp-Mitgliedsinstitute und im Rahmen der
vdp-Transparenzinitiative auf der Webseite des Verbandes. Die
Abschlagssätze des vdp-Differenzierungsmodells sollen mindestens
jährlich auf Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst
werden.

„Das vdp-Bonitätsdifferenzierungsmodell ist die richtige Antwort
der Pfandbriefbanken auf aktuelle Herausforderungen im Markt, weil
sie der weiteren Stärkung der Sicherheit von Pfandbriefen in einem
volatilen Umfeld dient“, so Tolckmitt.

Pressekontakt:
Dr. Helga Bender
Verband deutscher Pfandbriefbanken
Tel. 030 20915-330
E-Mail: bender@pfandbrief.de
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Felix Schnellbacher
Verband deutscher Pfandbriefbanken
Tel. 030 20915-380
E-Mail: schnellbacher@pfandbrief.de
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