Pfeiffer/Bareiß: Dank abschaltbarer Lasten fließt Strom auch im Krisenfall

Am gestrigen Donnerstag beschloss der Deutsche
Bundestag die Verordnung zu abschaltbaren Lasten. Damit ist der
rechtliche Rahmen für die Abschaltung von Stromgroßverbrauchern bei
drohendem Netzausfall gesteckt. Hierzu erklären der
wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Joachim Pfeiffer, und der energiepolitische Koordinator der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Bareiß:

„Neue Instrumente zur Netzstabilisierung sind dringend
erforderlich, denn das Gleichgewicht der deutschen Stromnetze gerät
heute viel häufiger ins Wanken als noch vor wenigen Jahren.
Ursächlich dafür ist der steigende Anteil von Wind- und Sonnenenergie
am Strommix. Im Gegensatz zu der grundlastfähigen Energie aus Kohle,
Gas und Öl, richtet sich hier die erzeugte Strommenge nach dem
Wetter. Dementsprechend hat die christlich-liberale
Regierungskoalition mit der Novellierung des
Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2011 erstmals ein verpflichtendes
Lastmanagement festgelegt.

Durch abschaltbare Lasten können auftretende Ungleichgewichte und
Instabilitäten im Netz wieder ausgeglichen werden. Die zugehörige
Verordnung ermöglicht es, Unternehmen mit einem überdurchschnittlich
hohen Energieverbrauch (z.B. Alu- und Zinkhütten, Stahlwerke, Kupfer-
und Papierherstellung etc.) im Falle einer Gefährdung der
Stromnetzstabilität innerhalb kürzester Zeit vom Netz zu nehmen. Die
Bereitstellung dieser Leistung wird zudem vergütet.

Die Versorgungssicherheit ist nicht nur für das öffentliche Leben,
sondern insbesondere auch für den Industriestandort Deutschland von
höchster Priorität. Ein weiträumiger Netzausfall würde massive
volkswirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe verursachen.
Hierzulande kostet ein solcher in der Regel mehrstündiger „Blackout“
einer Studie zufolge 560 Millionen Euro pro Stunde. Deshalb gilt es
alles zu tun, um die hohe Versorgungsqualität in Deutschland aufrecht
zu erhalten. Anderenfalls droht ein immenser Reputationsverlust für
unseren Investitionsstandort. Dies gilt es zwingend zu vermeiden.

Finanziert wird die Vergütung der teilnehmenden Unternehmen
mittels einer Umlage. Im Schnitt zahlen Verbrauchen dadurch zwischen
0,02 bis 0,05 Cent mehr pro Kilowattstunde. Verglichen mit den
Zusatzkosten aus der EEG-Umlage von aktuell 5,3 Cent pro
Kilowattstunde ist dies ein minimaler Betrag. Zudem würden ohne
abschaltbare Lasten weit höhere Kosten auf die Verbraucher zukommen:
Gemäß Energiewirtschaftsgesetz müsste die Netzstabilität dann durch
Vorhaltung zusätzlich installierter Standby-Kraftwerke gewährleistet
werden.“

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