Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf
einer Verordnung zu abschaltbaren Lasten gemäß § 13 Absatz 4a Satz 4
Energiewirtschaftsgesetz vorgelegt. Dazu erklären der
wirtschaftspolitische Sprecher, Dr. Joachim Pfeiffer und der
Koordinator für Energiepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas
Bareiß:
„Netzstabilität ist das A und O einer sicheren und zuverlässigen
Stromversorgung. Die stark zunehmende Einspeisung fluktuierender
Stromerzeugung, beispielsweise aus Wind und Sonne, bringt das
Netzgleichgewicht in Deutschland heute viel häufiger ins Wanken als
noch vor wenigen Jahren. Bereits mit der Novellierung des
Energiewirtschaftsgesetzes 2011 schuf die Koalition Instrumente zur
Netzstabilisierung. Die Verordnung legt in diesem Sinne erstmals ein
verpflichtendes Lastmanagement fest.
Abschaltbare Lasten tragen wesentlich dazu bei, Ungleichgewichte
innerhalb der Netze wieder auszugleichen. Großstromabnehmer wie
beispielsweise Aluminium- und Zinkhütten, die in angespannten
Netzsituationen innerhalb kürzester Zeit vom Netz gehen können,
leisten einen entscheidenden Beitrag, dass die Lichter in Deutschland
auch weiterhin nicht ausgehen.
Das verpflichtende Lastenmanagement, wie es die Verordnung über
abschaltbare Lasten vorsieht, ist sehr zu begrüßen. Für ihren Beitrag
zur Erhaltung der Netzstabilität erhalten die Unternehmen eine
angemessene Kompensation – immerhin kann es hier um Strommengen in
der Größenordnung mittelgroßer Städte gehen.
Klar ist, dass der Umbau der Energieversorgung ohne die Industrie
nicht machbar ist. Das zeigt sich daran, dass zum einen nur mit den
Grundstoffen (beispielsweise Stahl) und Dienstleistungen der
deutschen Wirtschaft der Umstieg auf die erneuerbaren Energien
realisierbar ist; zum anderen leisten große deutsche Stromabnehmer
dank der Verordnung künftig auch einen entscheidenden Beitrag zur
Netzstabilität. Aus diesen Gründen sind letztlich auch weitere
zusätzliche Belastungen von der deutschen Wirtschaft fernzuhalten –
wie etwa explodierende EEG-Kosten.“
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