Pfeiffer/Bareiß: Novelle des Energiewirtschaftsrechts räumt Stolpersteine für Offshore-Ausbau beiseite

Die unionsgeführte Mehrheit im Deutschen Bundestag
hat am heutigen Donnerstag das Dritte Gesetz zur Neuregelung
energiewirtschaftlicher Vorschriften (EnWG-Novelle) beschlossen. Das
Gesetz klärt die offenen Haftungsfragen bei der Anbindung von
Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz. Zudem regelt es Maßnahmen
zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit bei Engpässen in der
Strom- und Gasversorgung. Hierzu erklären der wirtschaftspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer, und
der energiepolitische Koordinator der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Thomas Bareiß:

„Die EnWG-Novelle ist die energiepolitische Antwort auf wichtige
Fragen, die den erfolgreichen Umbau der Energieversorgung betreffen.
Die Novelle beseitigt Investitionshindernisse beim Ausbau der
Offshore-Windkraft. Gleichzeitg schafft sie die notwendigen
Rechtsgrundlagen, um die Sicherheit der Energieversorgung auch im
kommenden Winter zu gewährleisten. Damit trägt die Novelle erheblich
dazu bei, die ambitionierten Ziele unserer Energiepolitik zu
erfüllen.

Dem Ausbau der Offshore-Windenergie kommt eine zentrale Rolle beim
Umstieg auf Erneuerbare Energien zu: Denn sie ist im Gegensatz zur
Onshore- oder Sonnenenergie wesentlich regelmäßiger verfügbar. Die
christlich-liberale Koalition hat ehrgeizige Ziele zum Ausbau der
Offshore-Windkraft formuliert: Bis 2020 sollen 10 GW und bis 2030 25
GW installiert werden. Bei 4.000 Volllaststunden im Jahr kann
Offshore-Wind 2030 dann bis zu 25 Prozent des Strombedarfs decken.
Bislang hemmten offene Haftungsfragen beim Netzanschluss von
Offshore-Windparks die Investitionen. Diese Unsicherheit ist jetzt
beseitigt: Bei Fahrlässigkeit haften Netzbetreiber selbst mit maximal
110 Millionen Euro jährlich für entstandene Ausfälle. Die übrigen
Kosten werden im Rahmen einer fairen Lastenverteilung auf die
Verbraucher umgelegt. Zum Schutz der Verbraucher vor ausufernden
Kosten ist die Offshore-Umlage gedeckelt und beträgt maximal 0,25
Cent pro Kilowattstunde. Die dadurch entstehenden Kosten liegen somit
weit unter denen, die sich aus der EEG-Umlage ergeben (rund 5,3 Cent
pro kWh in 2013).

Der wachsende Anteil unsteter Energiequellen wie Wind und Sonne
ist auch eine große Herausforderung für die Stabilität der Stromnetze
und die Versorgungssicherheit: Konventionelle Erzeugungsanlagen
werden wegen des Einspeisevorrangs für erneuerbare Energien zunehmend
unrentabel und gehen vom Netz. Sie sind jedoch insbesondere im
Winter, bei hohem Strombedarf und niedriger Erzeugung aus Wind und
Sonne unersetzbar für die Aufrechterhaltung der
Versorgungssicherheit. Im vergangenen Winter musste daher
insbesondere in Süddeutschland in bisher nicht dagewesenen Umfang auf
Notreserven zurückgegriffen werden, um einen weiträumigen
Netzzusammenbruch zu verhindern. Zugleich kündigen Stromversorger an,
weitere Kraftwerke still zu legen. Es musste daher gehandelt werden.

Die EnWG-Novelle schafft die rechtlichen Voraussetzungen geplante
Stilllegungen von Kraftwerken dann zu untersagen, wenn diese für die
Sicherung der Netzstabilität benötigt werden. Der betroffene
Kraftwerksbetreiber erhält eine angemessene Entschädigung. Um die
Auswirkungen auf den Energiemarkt so gering wie möglich zu halten,
werden die Maßnahmen zeitlich eng befristet und minimalinvasiv
ausgestaltet.“

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