Am heutigen Freitag führten
Wirtschaftsratspräsident Lauck und Bundesumweltminister Altmaier ein
Pressegespräch zum Thema „Energiewende auf marktwirtschaftliches
Fundament stellen!“. Dabei wurde ein Gutachten des
CDU-Wirtschaftsrates zur Markt- und Systemintegration erneuerbarer
Energien an den Minister übergeben. Hierzu erklären der
wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Joachim Pfeiffer, und der energiepolitische Koordinator der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Bareiß:
„Der Vorschlag des Wirtschaftsrates kommt genau zum richtigen
Zeitpunkt und geht absolut in die richtige Richtung! Es muss ein
grundlegender Systemwandel erfolgen: Der Ausbau der erneuerbaren
Energien hat Jahr für Jahr neue Rekordwerte erreicht und der Anteil
der Erneuerbaren am Energiemix liegt mittlerweile bei knapp 25
Prozent. Erneuerbare Energien sind damit den Kinderschuhen entwachsen
und längst keine Nischentechnologie mehr.
Jetzt gilt es, diese an den Markt heranzuführen. Bislang fand der
massive Ausbau der erneuerbaren Energien vollkommen im marktfreien
Raum statt und hat über das Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu
einer erheblichen Kostenbelastung von Verbrauchern und Unternehmen
geführt. Jetzt gilt es zu handeln und die staatlichen Eingriffe
zurückzudrehen. Der Vorschlag des Wirtschaftsrats ist eine
grundlegende Reform des EEG nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen.
Er basiert aber auf bestehenden Instrumenten des EEG und legt damit
die Grundlage für einen schonenden Übergang in ein
marktwirtschaftliches Fördermodell.
Bundesumweltminister Altmaier hatte jüngst vor den ausufernden
Kosten des Umbaus der Energieversorgung gewarnt. Gleichzeitig
unterstreicht er die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform des
EEG.
Die Zeit ist reif, die erneuerbaren Energien in den Markt zu
integrieren und ihnen dieselbe Systemverantwortung abzuverlangen, die
alle anderen Energieformen auch tragen müssen. Es ist klar: Nur mit
mehr Markt wird der Umbau der Energieversorgung ein Erfolg.“
Hintergrund Zentrale Bestandteile des Marktintegrationsmodells des
Wirtschaftsrats der CDU e.V.:
– Schrittweise Stärkung der Direktvermarktung durch
Weiterentwicklung der Marktprämie als festen Zuschlag zum
Strompreis.
– Entfallen der Härtefallregelung nach § 12 EEG: Dadurch entsteht
ein ökonomischer Anreiz für EEG-Investoren, bei der
Standortentscheidungen die verfügbaren Netzkapazitäten zu
berücksichtigen.
– Entfallen des Einspeisevorrangs nach § 8 EEG : Durch den Wegfall
des Einspeisevorrangs erhalten die erneuerbaren Energien
Marktsignale über den Preis und den notwendigen Anreiz, zur
Eigenvermarktung.
– Die EEG-Mengen sollen durch die Bilanzkreismanager im Rahmen
ihrer Beschaffungsstrategien vermarktet werden. Über die
Marktpreissignale erfolgt der Ausbau der erneuerbaren Energien
im Gleichgewicht mit den Kapazitäten von Backup-Kraftwerken,
Stromspeichern, Stromnetzen etc.
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