Pfeiffer: Breitband für alle

Heute wurde das neue Telekommunikationsgesetz (TKG)
im Bundeskabinett verabschiedet. Hierzu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie, Dr. Joachim Pfeiffer:

„Mit der TKG-Novelle setzt sich die Union ehrgeizige Ziele: Wir
wollen bereits 2015, spätestens aber 2018, eine flächendeckende
Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen mit einer Bandbreite von
50MBit/s erreichen. Ergänzend zu den Maßnahmen der Breitbandstrategie
sollen daher Anreize für Investitionen in neue
Hochgeschwindigkeitsnetze geschaffen und der Ausbau neuer Netze
vorangetrieben werden.

Im neuen TKG sind zahlreiche Regelungen enthalten, die eine
wettbewerbskonforme Förderung des Ausbaus hochleistungsfähiger Netze
zum Ziel haben. Hierzu gehören u.a. die Erarbeitung neuer
Regulierungsgrundsätze, die Erhöhung der Planungssicherheit für
potenzielle Investoren, die ausdrückliche Einbeziehung passiver,
vorgelagerter Infrastrukturen wie Leitungsrohre und Masten in die
Netzzugangsregulierung, die Berücksichtigung von Kooperationen und
anderer Risikobeteiligungsmodelle bei Regulierungsentscheidungen
sowie die Befugnis für die Bundesnetzagentur, Informationen über Art,
Lage und Verfügbarkeit aller Infrastruktureinrichtungen –
einschließlich Energie usw. – anzufordern, um den Infrastrukturatlas
zu optimieren.

Im Laufe der anstehenden parlamentarischen Beratungen wird
sorgfältig zu prüfen sein, inwieweit die bisherigen Maßnahmen zur
Förderung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit
Breitbanddiensten ausreichen und was gegebenenfalls zusätzlich in
Angriff genommen werden soll, um das Ziel einer flächendeckenden
Versorgung möglichst bis 2015 zu erreichen. Dies gilt insbesondere
für den bereits begonnenen Ausbau ländlicher Räume, etwa mit der
modernen LTE-Technik.“

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