Das Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium
haben heute eine gemeinsame Position zur Photovoltaikvergütung und
zur Energieeffizienzrichtlinie vorgelegt. Dazu erklärt der
wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Joachim Pfeiffer:
„Ich begrüße, dass die Bundesregierung Vorschläge vorlegt hat, wie
der Ausbau der Solarenergie zukünftig in verträgliche Bahnen gelenkt
werden kann. Die geplanten Maßnahmen gehen in die richtige Richtung.
Insbesondere die sofortige Einmalabsenkung der Vergütungssätze und
der Einstieg in die Selbstvermarktung, die eine Heranführung an den
Markt ermöglicht, sind richtige Ansätze. Nun gilt es zu prüfen, wie
sich die geplanten Einschnitte auf den Zubau an Solaranlagen
auswirken. Unser Ziel ist es, den bisherigen ungebremsten Ausbau und
die damit einhergehenden massiven Kostenbelastungen für Bürger und
Wirtschaft auch tatsächlich zu begrenzen.
Es war höchste Zeit, dass die Bundesregierung nach nun fast einem
dreiviertel Jahr endlich eine Einigung zur Positionierung über die
Energieeffizienzrichtlinie vorgelegt hat. Fraglich ist, ob dies in
Brüssel noch gehört wird, oder der Zug schon abgefahren ist. Die
Verhandlungen zur Richtlinie dort sind bereits in ihre Endphase
eingetreten. Positiv ist aber, dass sich die Bundesregierung nun klar
gegen dirigistische Vorgaben aus Brüssel wendet, insbesondere gegen
eine starre, staatlich vorgegebene jährliche Einsparverpflichtung für
Unternehmen.“
Hintergrundinformation:
Bei der Solarförderung soll es zum 9. März 2012 eine
Einmalabsenkung differenziert nach Anlagentypen geben. Ab 1. Mai 2012
folgt eine Verstetigung der Degression durch eine monatliche
Absenkung der Vergütungssätze. Für alle Neuanlagen gilt: Einführung
eines Marktintegrationsmodells im EEG (Begrenzung der
vergütungsfähigen Strommenge auf 85 bzw. 90 Prozent). Der
Zielkorridor liegt bei 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr (2012 und
2013). Eine Verordnungsermächtigung soll kurzfristige Nachsteuerungen
der Vergütung bei Über- oder Unterschreitung des Zubaukorridors
ermöglichen. Eine kontinuierliche Absenkung des jährlichen
Zubaukorridors folgt ab 2014. Danach wird der Zielkorridor um 400
Megawatt pro Jahr abgesenkt.
Bei der EU-Energieeffizienz-Richtlinie wird sich Deutschland dafür
einsetzen, dass die Mitgliedstaaten wählen können, ob sie eine
Steigerung der Energieeffizienz von 6,3 Prozent innerhalb von drei
Jahren oder eine Senkung des Energieverbrauchs von 4,5 Prozent
innerhalb von drei Jahren erreichen wollen. Hinsichtlich der
Maßnahmen, die sie zur Steigerung der Energieeffizienz ergreifen
möchten, sollen die Mitgliedstaaten flexibel sein. Maßnahmen aus der
Vergangenheit, die auch in Zukunft zur Minderung des
Energieverbrauchs beitragen, können angerechnet werden (z.B.
CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das in jedem Jahr über neue Mittel
verfügt und damit neue Effekte erzielt).
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