Die unionsgeführte Mehrheit hat am späten
Donnerstagabend im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Modernisierung
des Außenwirtschaftsrechts (AWG-Novelle) beschlossen. Hierzu erklären
der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Joachim Pfeiffer, und der Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Außenwirtschaftspolitik, Erich G.
Fritz:
„Mit der heute beschlossenen Novellierung des deutschen
Außenwirtschaftsrechts liefert die christlich-liberale Koalition
einen modernen und klar formulierten Rechtsrahmen für die
exportorientierte deutsche Wirtschaft.
Mit der Novelle werden die bewährten Grundstrukturen des
Außenwirtschaftsrechts beibehalten. Dazu zählt insbesondere der
Grundsatz der Außenwirtschaftsfreiheit, der jedoch praxisfester
gemacht wird. Bestehende Regelungen werden daher gestrafft und
verständlicher formuliert. So wird bei den Straf- und
Bußgeldbestimmungen künftig auf unbestimmte Rechtsbegriffe verzichtet
und juristische Verfahren dadurch entsprechend erleichtert.
Im Bereich der sogenannten Dual-Use-Güter werden deutsche
Sondervorschriften aufgehoben. Gemeint sind damit Exportgüter, die
für zivile, gegebenenfalls aber auch für militärische Zwecke
eingesetzt werden können. Die aufgehobenen Bestimmungen sahen – in
anderen EU-Ländern nicht geltende – zusätzliche
Genehmigungserfordernisse für Dual-Use-Güter innerhalb der EU vor.
Sie stammen aus einer Zeit, als es noch keine einheitlichen
europäischen Regelungen gab. Die inzwischen eingeführte
EG-Dual-Use-Verordnung sorgt nunmehr für die einheitliche und
umfassende Kontrolle von Dual-Use-Gütern in allen EU-Mitgliedstaaten.
Damit haben die deutschen Sondervorschriften ihre Bedeutung verloren.
In der Vergangenheit verursachten diese einen nicht unerheblichen
bürokratischen Aufwand für die betroffenen Unternehmen und damit
einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen europäischen Unternehmen.
Fahrlässige Verstöße gegen die Dual-Use-Meldevorschriften werden
weiterhin als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Melden Unternehmen
selbst entsprechende Verfahrensfehler, wird im Gegenzug auf ein
Bußgeld verzichtet. Damit ist die AWG-Novelle unter dem Strich ein
starkes Bekenntnis zum fairen Wettbewerb und politischer
Verantwortung.“
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