Die unionsgeführte Mehrheit hat am späten 
Donnerstagabend im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Modernisierung 
des Außenwirtschaftsrechts (AWG-Novelle) beschlossen. Hierzu erklären
der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Joachim Pfeiffer, und der Berichterstatter der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Außenwirtschaftspolitik, Erich G. 
Fritz:
   „Mit der heute beschlossenen Novellierung des deutschen 
Außenwirtschaftsrechts liefert die christlich-liberale Koalition 
einen modernen und klar formulierten Rechtsrahmen für die 
exportorientierte deutsche Wirtschaft.
   Mit der Novelle werden die bewährten Grundstrukturen des 
Außenwirtschaftsrechts beibehalten. Dazu zählt insbesondere der 
Grundsatz der Außenwirtschaftsfreiheit, der jedoch praxisfester 
gemacht wird. Bestehende Regelungen werden daher gestrafft und 
verständlicher formuliert. So wird bei den Straf- und 
Bußgeldbestimmungen künftig auf unbestimmte Rechtsbegriffe verzichtet
und juristische Verfahren dadurch entsprechend erleichtert.
   Im Bereich der sogenannten Dual-Use-Güter werden deutsche 
Sondervorschriften aufgehoben. Gemeint sind damit Exportgüter, die 
für zivile, gegebenenfalls aber auch für militärische Zwecke 
eingesetzt werden können. Die aufgehobenen Bestimmungen sahen – in 
anderen EU-Ländern nicht geltende – zusätzliche 
Genehmigungserfordernisse für Dual-Use-Güter innerhalb der EU vor. 
Sie stammen aus einer Zeit, als es noch keine einheitlichen 
europäischen Regelungen gab. Die inzwischen eingeführte 
EG-Dual-Use-Verordnung sorgt nunmehr für die einheitliche und 
umfassende Kontrolle von Dual-Use-Gütern in allen EU-Mitgliedstaaten.
Damit haben die deutschen Sondervorschriften ihre Bedeutung verloren.
In der Vergangenheit verursachten diese einen nicht unerheblichen 
bürokratischen Aufwand für die betroffenen Unternehmen und damit 
einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen europäischen Unternehmen.
   Fahrlässige Verstöße gegen die Dual-Use-Meldevorschriften werden 
weiterhin als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Melden Unternehmen 
selbst entsprechende Verfahrensfehler, wird im Gegenzug auf ein 
Bußgeld verzichtet. Damit ist die AWG-Novelle unter dem Strich ein 
starkes Bekenntnis zum fairen Wettbewerb und politischer 
Verantwortung.“
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