Verdopplung des Kapitalangebots in den kommenden
Jahren erwartet
Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch dem Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
im Zusammenhang mit dem Anpassungsvertrag für die ERP-Förderrücklage
einstimmig zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die 2./3. Lesung am
morgigen Donnerstag. Auch hier wird erwartet, dass alle Fraktionen
zustimmen. Dazu erklären der wirtschafts- und energiepolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer und die
Berichterstatterin für das ERP-Sondervermögen Astrid Grotelüschen:
„Seit der Finanzmarktkrise hat sich mittlerweile wieder ein
stabiler Beteiligungsmarkt für Wagniskapital in Deutschland
entwickelt. Während sich der Anteil des investierten Wagniskapitals
am BIP in den Vereinigten Staaten und Israel auf einem Niveau von 0,3
bzw. 0,4 Prozent bewegt, liegt er in Deutschland nur bei 0,02
Prozent. Für Deutschland ist das gemessen an seinem Bedarf und an
seiner Wirtschaftskraft zu wenig. Es besteht eine Angebotslücke:
Große Wagniskapital-Finanzierungen über 10 Mio. Euro sind hier, wenn
überhaupt, nur mit ausländischen Investoren möglich. Besonders
betroffen sind kapitalintensive Technologieunternehmen in der
Wachstumsphase. Dies gefährdet den Wirtschaftsstandort Deutschland
und damit unsere Zukunft.
Mit unserer Zustimmung zum Anpassungsvertrag wird sich dies
ändern. Innerhalb der KfW erfolgt nun einerseits ein quantitativer
Ausbau der bereits bestehenden Instrumente High Tech-Gründerfonds,
Coparion und ERP-Venture Capital-Fondsinvestprogramm. Andererseits
wird die Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung innerhalb der
KfW in mehreren Stufen substanziell ausgebaut.
Öffentliche Mittel können die Angebotslücke allerdings nur
teilweise schließen. Bedeutsamer ist ihre Hebelwirkung zur
Mobilisierung privater Investoren sowie die Öffnung immer noch
blockierter Exitkanäle, z.B. in Form von IPOs. Die KfW muss bei ihrem
Engagement also sehr darauf achten, dass dieses partnerschaftlich mit
den privaten Marktteilnehmern erfolgt und kein Crowding-Out eines
privaten Angebots durch öffentliche Aktivitäten stattfindet. Nur so
können wir ein deutlich verbessertes Kapitalangebot für die besonders
kapitalintensive Wachstumsphase erreichen. Gelingt dies, rechnen wir
mit einer Verdopplung des Wagniskapitalvolumens in Deutschland in den
kommenden Jahren durch öffentliche und insbesondere private Mittel.
Bis Juni 2017 wird dem Deutschen Bundestag ein kohärentes
Gesamtkonzept übermittelt, das die Struktur-, Rechts- und
Finanzierungselemente der substantiellen Intensivierung des
KfW-Engagements klar definiert und regelt. Wir erwarten ein
optimiertes Gesamtportfolio mit verbesserter Förderwirkung, einer
effizienteren Nutzung der eigenen Mittel und der Mobilisierung
zusätzlicher privater Mittel für den Markt. Im Ergebnis sollen
zukünftig Wagniskapital-, Beteiligungs- und Mezzaninfinanzierungen
beihilfefrei in allen Strukturierungsformen und Marktsegmenten unter
maßgeblicher Beteiligung privater Investoren ermöglicht werden.
Das jährliche ERP-Wirtschaftsplangesetz wird zukünftig auch die
substantielle Intensivierung des KfW-Engagements im Bereich der
Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung berücksichtigen. Wir
machen hier einen großen Schritt nach vorn.“
Hintergrund:
Im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung im Jahre 2007
war ein Teil des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
verwalteten ERP-Sondervermögens in die KfW eingebracht worden. Die
Erträge hieraus stehen für die ERP-Mittelstandsförderung zur
Verfügung. Seit der Unterstellung der KfW unter das Kreditwesengesetz
zum 1. Januar 2016 wird die KfW von der BaFin überwacht. Diese hat
festgestellt, dass die sog. ERP-Förderrücklage I in Höhe von 4,65
Mrd. Euro in der derzeitigen Form nicht den Vorgaben der
Kapitaladäquanzverordnung entspricht und folglich nicht dem
Kernkapital der KfW zugerechnet werden kann. Mit dem
Anpassungsvertrag wird diese Vereinbarkeit nun hergestellt. Durch die
„Härtung“ der ERP-Förderrücklage I wird das für Substanzerhalt und
Förderung einsetzbare Vermögen des ERP-SV in der KfW rund 15 Mrd.
Euro betragen.
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