Pfeiffer: Hindernisse für Ausbau der Offshore-Windenergie beseitigt

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf einer
Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Mit dieser
Novelle sollen die Rahmenbedingungen für Investitionen in die
Anbindung von Offshore-Windparks verbessert und der Ausbau der
Offshore-Windenergie beschleunigt werden. Hierzu erklärt der
wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Joachim Pfeiffer:

„Der Ausbau der Offshore-Windenergie ist einer der zentralen
Eckpfeiler des geplanten Umbaus der Energieversorgung. Es ist wichtig
und richtig, dass die Bundesregierung nun einen Vorschlag vorgelegt
hat, der die offenen Haftungsfragen beim Anschluss von
Offshore-Windparks an das Stromübertragungsnetz eindeutig klärt. Die
bisher bestehenden Unsicherheiten führen zu erheblichen Verzögerungen
bei der Errichtung der Windparks und den Netzanbindungen in Nord- und
Ostsee. Dieser untragbare Zustand muss schnell beendet werden. Das
erreichen wir mit der vorliegenden Novelle. Anders sind die
ambitionierten Ausbauziele für die erneuerbaren Energien nicht zu
realisieren.

Zwar legt die neue Haftungsregelung einen Großteil der Kosten auf
die Netzentgelte und damit auf die Verbraucher um. An diesen Kosten
werden jedoch auch die Übertragungsnetzbetreiber durch die Einführung
eines Selbstbehalts zu einem erheblichen Teil beteiligt. Dies ist
eine faire Lastenverteilung.

Im Übrigen gilt auch hier: Der Umstieg in das Zeitalter der
erneuerbaren Energien ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die
Energieversorgung wird durch den beschleunigten Ausstieg aus der
Kernenergie vorerst teurer. Dies war der Bevölkerung bei den
Entscheidungen zum Umstieg auf erneuerbare Energien im vergangenen
Jahr auch durchaus bewusst, wie die Umfragen belegen. Der Königsweg
bleibt die Steigerung der Energieeffizienz: Geringerer Verbrauch und
höhere Effizienz können künftige Preissteigerungen kompensieren.“

Hintergrundinformation:

Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des
Energiewirt-schaftsgesetzes regelt die bisher unklaren Haftungsfragen
bei Verzögerung oder Störung der Anbindung eines Offshore-Windparks
an das Stromübertragungsnetz. Hierfür kann der
Offshore-Windparkbetreiber vom Übertragungsnetzbetreiber eine
Entschädigung verlangen. Um Liquiditätsengpässe bei den
Netzbetreibern zu vermeiden, sollen die Kosten zu einem Großteil
bundesweit auf die Verbraucher umgelegt werden können. Allerdings
tragen die Netzbetreiber ebenfalls einen Selbstbehalt. Die aus den
Haftungsregeln entstehenden Belastungen der privaten und gewerblichen
Stromverbraucher werden auf 0,25ct/kWh begrenzt (zum Vergleich: die
EEG-Umlage beträgt derzeit 3,592 Ct/kWh). Ein weiterer zentraler
Punkt ist die Einführung eines Offshore-Netzent-wicklungsplans.

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