Am heutigen Donnerstag wurde das
Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Deutschen Bundestag
verabschiedet. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Wirtschaft und Technologie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim
Pfeiffer, sowie die zuständigen Berichterstatter Andreas Lämmel und
Georg Nüßlein:
„Es ist geschafft. Das neue TKG ist beschlossen. Gegenüber dem
Kabinettsbeschluss enthält es zahlreiche neue Regelungen, die die
Rahmenbedingungen für Investitionen in Breitbandnetze verbessern:
Investitionswillige Unternehmen dürfen nun von der Bundesnetzagentur
Auskunft über die zu erwartenden regulatorischen Rahmenbedingungen
beim Auf- und Ausbau von Breitbandnetzen verlangen. Desweiteren
können für den Ausbau Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen,
Eisenbahntrassen oder andere geeignete Infrastrukturen genutzt
werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, neue
Verlegungstechniken wie das sogenannte „Micro-Trenching“ zu verwenden
– abweichend von den geltenden Allgemeinen Technischen Bestimmungen.
Micro-Trenching ist ein minimalinvasives Verlegeverfahren für
Leitungen, bei dem gefräst, nicht gegraben wird.
Diese neuen Regelungen werden dazu beitragen, unser ehrgeiziges
Ziel zu realisieren, bereits 2015, spätestens aber 2018,
flächendeckend Breitbandanschlüsse mit einer Bandbreite von 50 MBit/s
zu haben. Wir sind auf dem besten Weg zu diesem Ziel: Waren Anfang
2009 nur 5-10 Prozent der Haushalte mit 50 MBit/s-Anschlüssen
versorgt, so sind es seit Mitte 2011 bereits über 40 Prozent. Unser
Motto lautet dementsprechend: Breitband für alle, und zwar schnell!
Aber auch die Verbesserung des Verbraucherschutzes haben wir bei
den Beratungen mit unserem Koalitionspartner nicht aus den Augen
verloren: Gegenüber dem Kabinettsbeschluss konnten wir auch hier
zahlreiche weitere Regelungen zum Wohle des Endverbrauchers
erfolgreich verhandeln: Es wurde etwa die Möglichkeit geschaffen, die
Transparenz der Rechnungstellung – abhängig vom Wunsch des
Verbrauchers – weiter zu erhöhen. Bei unerbetenen Werbeanrufen darf
nun die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden. Beim Reizthema
Call-by-Call wird es nun eine Preisansage geben, und
Mobilfunknetzbetreiber müssen auf Wunsch des Kunden einen
Kostenairbag einbauen. Wir sind sicher, dass wir mit diesen
Verbesserungen auf die Zustimmung der Verbraucher treffen werden.“
Hintergrund:
Aufgrund der Änderung des europäischen Rechtsrahmens für die
elektronische Kommunikation (Änderungsrichtlinien „Better Regulation“
und „Citizens Rights“) Ende 2009 muss das TKG novelliert werden.
Schwerpunkte der Novelle sind die weitere Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Investitionen in Breitbandnetze für den
Wettbewerb sowie die Verbesserung des Verbraucher- und Datenschutzes.
Zusätzlich werden Lösungen für einzelne, im Zuge der Anwendung des
TKG aufgedeckte nationale Problemstellungen vorgeschlagen (z.B.
Einführung kostenfreier Warteschleifen, unterbrechungsfreier
Anbieterwechsel). Das Bundeskabinett hatte das TKG im März dieses
Jahres verabschiedet.
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