Einheitsinternet hemmt Investitionen
Heute berät der Deutsche Bundestag den Koalitionsantrag „Moderne
Netze für ein modernes Land – Schnelles Internet für alle“. Hierzu
erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer:
„Der gleichberechtigte Zugang zum Internet garantiert weiteres
Wachstum und die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Dieser darf aber
nicht verwechselt werden mit einer kostenfrei unbegrenzten Nutzung
für jeden. Soll Netzneutralität seinen Beitrag zum Breitbandausbau
leisten, dann müssen diskriminierungsfreie Diensteklassen das Ziel
einer jeden Regulierung bleiben. Wir wollen kein Einheitsinternet.
Der mit hohen Milliardeninvestitionen verbundene Netzausbau kann
von den Netzbetreibern nur geleistet werden, wenn Investitionen zur
Entwicklung besserer Serviceangebote und Qualitätsstufen bei der
Datenübermittlung durch entsprechende Vergütungen honoriert werden.
Jeder muss dazu seinen Beitrag leisten. Eine Regulierung, die
unterschiedliche Geschwindigkeiten der Datenübermittlung bei einer
differenzierten Preisstellung grundsätzlich untersagt, zerstört
Investitionsanreize, lähmt Forschung und Entwicklung bei den
Übertragungstechnologien und bremst den Ausbau der Breitbandnetze.
Eine zukunftsgerichtete Regulierung der Netzneutralität sollte sich
darauf beschränken, einen diskriminierungsfreien Zugang aller
Marktteilnehmer zu den bestehenden Angeboten zu gewährleisten und
eine gleichzeitige Fortentwicklung des „Best-Effort“-Internets, zum
Beispiel durch Festschreibung ausreichender Mindeststandards,
sicherzustellen.
Bei den Verhandlungen zur Netzneutralität im Rahmen des digitalen
Binnenmarktpakets („Digital Single Market Package“) auf europäischer
Ebene muss das Ziel sein, unterschiedliche Geschwindigkeiten der
Datenübermittlung im Sinne diskriminierungsfreier Dienstklassen bei
einer differenzierten Preisstellung grundsätzlich zu ermöglichen.
Dies sieht auch der Koalitionsvertrag grundsätzlich vor. Zusätzlich
gilt es, auf europäischer Ebene keine detaillierten Regelungen,
sondern lediglich die Prinzipien der Netzneutralität festzuschreiben.
Nur dann können bestehende nationale Besonderheiten berücksichtigt
und weitere Wachstumspotenziale im Breitbandausbau gehoben werden.“
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