Deutscher Bundestag berät über Subsidaritätsrüge 
zum Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission
   Der Deutsche Bundestag wird am morgigen Donnerstag über eine 
Subsidiaritätsrüge zum Dienstleistungspaket der Europäischen 
Kommission beraten. Hierzu erklären der wirtschafts- und 
energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim 
Pfeiffer und die zuständige Berichterstatterin Lena Strothmann:
   „Die Kommission verstößt mit ihrem Dienstleistungspaket aus 
unserer Sicht eindeutig gegen den Vertrag von Lissabon und 
überschreitet damit ihre Kompetenzen. Die Richtlinienvorschläge zum 
Notifizierungsverfahren und über die Verhältnismäßigkeitsprüfung 
verletzen die Grundsätze der Subsidiarität und der 
Verhältnismäßigkeit. Der Richtlinienvorschlag und der 
Verordnungsvorschlag zur Europäischen Elektronischen 
Dienstleistungskarte werfen mindestens Fragen auf im Hinblick auf 
ihre Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
   Wir begrüßen grundsätzlich das Ziel der EU-Kommission, den 
Binnenmarkt zu vertiefen. Allerdings sollte die Kommission ihre 
angekündigte Hilfestellung bei der Umsetzung von 
Binnenmarktvorschriften in nationales Recht auf freiwilliger Basis 
vornehmen. Hierzu hat der Deutsche Bundestag die Kommission schon vor
einiger Zeit aufgefordert. Darüber hinaus sollte sie bei der Reform 
des Mitteilungsverfahrens im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie die
Einführung einer Stillhalteperiode beim Notifizierungsverfahren 
umfassend begründen und ihre Tragweite gemeinsam mit den 
Mitgliedstaaten entwickeln. Gesetzgebungsprozesse dürfen nicht 
unverhältnismäßig verlangsamt, Bürokratie muss abgebaut werden. Auch 
der Dienstleistungspass sollte so ausgestaltet werden, dass er zu 
einem Abbau bürokratischer Formalitäten bei grenzüberschreitenden 
Tätigkeiten führt. Gerechtfertigte Anforderungen des Empfängerstaates
an den Dienstleister sollten weiter gestellt werden können.
   Diesen Forderungen ist die Kommission weitgehend nicht gefolgt. 
Sie verstößt dabei sogar gegen das Subsidiaritätsprinzip, da sie in 
einem Bereich tätig wird, der nicht in ihre ausschließliche 
Zuständigkeit fällt und bei dem die Ziele des Binnenmarktes 
nachweislich besser durch nationale Maßnahmen erreicht werden können.
Daher sehen wir das Dienstleistungspaket äußerst kritisch. 
   Wir stehen mit unserer Ansicht nicht allein. Der Bundesrat will 
ebenso eine Subsidiaritätsrüge verabschieden wie die Assemblée 
Nationale in Frankreich. Dies ist ein wichtiges politisches Signal 
nach Brüssel. Die Regeln der europäischen Verträge müssen eingehalten
werden – auch von der Kommission.“
Hintergrund:
   Im Rahmen ihrer Binnenmarktstrategie hat die Europäische 
Kommission am 10. Januar 2017 ihr sog. Dienstleistungspaket 
vorgestellt. Inhalt des Pakets sind vier Einzelmaßnahmen von denen 
drei, die Elektronische Europäische Dienstleistungskarte, das 
Notifizierungsverfahren und die Verhältnismäßigkeitsprüfung von 
Berufsreglementierungen, als Richtlinien in nationales Recht 
umgesetzt werden müssen. Ein weiterer Verordnungsvorschlag zur 
Dienstleistungskarte soll direkt anwendbares Recht werden. 
Komplettiert wird das Paket durch eine Empfehlung zur 
Berufsreglementierung. Das vermeintliche Ziel der Europäischen 
Kommission ist die Förderung des Wettbewerbs innerhalb der 
Europäischen Union sowie der Abbau von Hemmnissen und Bürokratie bei 
der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen.
Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
