Pfeiffer/Strothmann: Die Europäische Kommission überschreitet ihre Kompetenzen

Deutscher Bundestag berät über Subsidaritätsrüge
zum Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission

Der Deutsche Bundestag wird am morgigen Donnerstag über eine
Subsidiaritätsrüge zum Dienstleistungspaket der Europäischen
Kommission beraten. Hierzu erklären der wirtschafts- und
energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim
Pfeiffer und die zuständige Berichterstatterin Lena Strothmann:

„Die Kommission verstößt mit ihrem Dienstleistungspaket aus
unserer Sicht eindeutig gegen den Vertrag von Lissabon und
überschreitet damit ihre Kompetenzen. Die Richtlinienvorschläge zum
Notifizierungsverfahren und über die Verhältnismäßigkeitsprüfung
verletzen die Grundsätze der Subsidiarität und der
Verhältnismäßigkeit. Der Richtlinienvorschlag und der
Verordnungsvorschlag zur Europäischen Elektronischen
Dienstleistungskarte werfen mindestens Fragen auf im Hinblick auf
ihre Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Wir begrüßen grundsätzlich das Ziel der EU-Kommission, den
Binnenmarkt zu vertiefen. Allerdings sollte die Kommission ihre
angekündigte Hilfestellung bei der Umsetzung von
Binnenmarktvorschriften in nationales Recht auf freiwilliger Basis
vornehmen. Hierzu hat der Deutsche Bundestag die Kommission schon vor
einiger Zeit aufgefordert. Darüber hinaus sollte sie bei der Reform
des Mitteilungsverfahrens im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie die
Einführung einer Stillhalteperiode beim Notifizierungsverfahren
umfassend begründen und ihre Tragweite gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten entwickeln. Gesetzgebungsprozesse dürfen nicht
unverhältnismäßig verlangsamt, Bürokratie muss abgebaut werden. Auch
der Dienstleistungspass sollte so ausgestaltet werden, dass er zu
einem Abbau bürokratischer Formalitäten bei grenzüberschreitenden
Tätigkeiten führt. Gerechtfertigte Anforderungen des Empfängerstaates
an den Dienstleister sollten weiter gestellt werden können.

Diesen Forderungen ist die Kommission weitgehend nicht gefolgt.
Sie verstößt dabei sogar gegen das Subsidiaritätsprinzip, da sie in
einem Bereich tätig wird, der nicht in ihre ausschließliche
Zuständigkeit fällt und bei dem die Ziele des Binnenmarktes
nachweislich besser durch nationale Maßnahmen erreicht werden können.
Daher sehen wir das Dienstleistungspaket äußerst kritisch.

Wir stehen mit unserer Ansicht nicht allein. Der Bundesrat will
ebenso eine Subsidiaritätsrüge verabschieden wie die Assemblée
Nationale in Frankreich. Dies ist ein wichtiges politisches Signal
nach Brüssel. Die Regeln der europäischen Verträge müssen eingehalten
werden – auch von der Kommission.“

Hintergrund:

Im Rahmen ihrer Binnenmarktstrategie hat die Europäische
Kommission am 10. Januar 2017 ihr sog. Dienstleistungspaket
vorgestellt. Inhalt des Pakets sind vier Einzelmaßnahmen von denen
drei, die Elektronische Europäische Dienstleistungskarte, das
Notifizierungsverfahren und die Verhältnismäßigkeitsprüfung von
Berufsreglementierungen, als Richtlinien in nationales Recht
umgesetzt werden müssen. Ein weiterer Verordnungsvorschlag zur
Dienstleistungskarte soll direkt anwendbares Recht werden.
Komplettiert wird das Paket durch eine Empfehlung zur
Berufsreglementierung. Das vermeintliche Ziel der Europäischen
Kommission ist die Förderung des Wettbewerbs innerhalb der
Europäischen Union sowie der Abbau von Hemmnissen und Bürokratie bei
der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen.

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