Heute hat das Bundeskabinett Eckpunkte zur weiteren
Entlastung der Wirtschaft von Bürokratiekosten beschlossen. Dazu
erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer und der Vorsitzende des
Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Christian Freiherr von Stetten:
„Weniger Aktenordner mit Belegen für das Steuer-, Handels- und
Sozialversicherungsrecht, stattdessen mehr elektronische Archivierung
sowie einfachere, harmonisierte Vorgaben für die Finanz- und
Lohnbuchhaltung: Das sind nur einige praxisnahe Beispiele aus dem
gesamten Maßnahmenbündel, das das Bundeskabinett heute auf den Weg
gebracht hat. Dieser pragmatische Bürokratieabbau kommt in den
Unternehmen unmittelbar an.
Besonders erfreulich ist, dass die Bundesregierung die von uns
geforderte Absenkung der Aufbewahrungsfristen nach Handels-, Steuer-
und Sozialrecht von 10 Jahren auf fünf Jahre übernommen hat. Die
Umsetzung dieses Kabinettsbeschlusses wird zu schnelleren
Betriebsprüfungen bei Unternehmen und zu kürzeren
Aufbewahrungsfristen bei Unternehmen und Privatpersonen führen.
Bürokratieabbau ist zum einen eine Daueraufgabe, zum anderen vor
allem eine Querschnittaufgabe, die alle Politikbereiche betrifft.
Etliche der heute beschlossenen Eckpunkte gehen auf Initiativen des
Wirtschaftsflügels der Unionsfraktion zurück.
Dass sich das Kabinett, allen voran die Bundeskanzlerin, heute so
deutlich zum Bürokratieabbau bekannt hat, ist uneingeschränkt zu
begrüßen. Stellvertretend für alle Ministerien, die jetzt bei der
Umsetzung des Eckpunktepapiers gefordert sind, ist das
Bundesministerium der Finanzen zu nennen, dessen Zuständigkeit in
zentralen Bereichen – allen voran im Steuerrecht – betroffen ist.
Seine konstruktive, ergebnisorientierte Mitarbeit spiegelt sich in
dem heutigen Beschluss deutlich wieder. Wir werden
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bei seinem Vorhaben
uneingeschränkt unterstützen. Aber auch allen übrigen Fachressorts
ist sehr für ihre Bereitschaft, beim Bürokratieabbau ernst zu machen,
zu danken.“
Hintergrund:
Schon derzeit müssen die Unternehmen insgesamt 10,9 Milliarden
Euro weniger für staatlich geforderte Informationspflichten aufwenden
als noch vor fünf Jahren. Dies entspricht 22,1 Prozent der gesamten
Bürokratiekosten. Heute hat das Bundeskabinett Eckpunkte für weiteren
Bürokratieabbau beschlossen, mit denen das 25-Prozent-Ziel aus dem
Jahr 2006 erreicht werden kann. In dem Maßnahmenpaket werden allein
die auf fünf Jahre verkürzten Aufbewahrungsfristen nach Handels-,
Steuer- und Sozialrecht die Unternehmen substanziell entlasten – von
bis zu 800 Millionen Euro Minderaufwand jährlich ist die Rede.
Einsparungen von bis zu 400 Millionen Euro ergeben sich aus
einfacheren und harmonisierten Anforderungen für die Finanz- und
Lohnbuchhaltung.
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