Das Bundeskabinett hat heute den Bericht der
Bundesregierung 2011 zum Stand des Bürokratieabbaus und der besseren
Rechtsetzung beschlossen. Hierzu erklärt der wirtschaftspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer:
„Der Bericht der Bundesregierung zeigt, dass der Bürokratieabbau
unter der christlich-liberalen Koalition auch 2011 zügig
vorangeschritten ist. Dank unseres konsequenten Kurses haben die
Unternehmen in den letzten Jahren jährlich fast elf Milliarden Euro
an Bürokratiekosten gegenüber dem Jahr 2006 einsparen können. Mit dem
Eckpunktepapier vom 14. Dezember 2011 hat die Bundesregierung weitere
Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft angekündigt. Diese gilt es
nun zügig umzusetzen.
Insbesondere die angekündigte Reduzierung der Aufbewahrungsfristen
für Belege nach Steuer-, Handels- und Sozialversicherungsrecht von
zehn auf fünf Jahre ist von zentraler Bedeutung. Dies kann die
Wirtschaft jährlich um 600 bis 800 Millionen Euro entlasten. Gerade
kleinere und mittelständische Unternehmen würden davon profitieren.
Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, das Eckpunktepapier zügig
umzusetzen und die laufenden Gespräche mit den Ländern zur Verkürzung
der Aufbewahrungsfristen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Bürokratieabbau ist und bleibt eine Daueraufgabe. Unternehmen
sollen in Deutschland Zeit und Geld in ihre Wettbewerbsfähigkeit
investieren und nicht in unnötige Bürokratie. Weniger Bürokratie
schafft zusätzliche Impulse für Wachstum und Beschäftigung und wirkt
sich somit auch positiv auf die Einnahme- und Ausgabesituation bei
Bund und Ländern aus.
Mit dem Programm –Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung–
verpflichtete sich die Bundesregierung, Bürokratiekosten aus
Informationspflichten für die Wirtschaft um 25 Prozent gegenüber 2006
abzubauen. Der vorgelegte Bericht zeigt, dass durch die Umsetzung des
Regierungsprogramms die Bürokratiekosten in Deutschland deutlich
sanken. Wichtige Maßnahmen im vergangenen Jahr waren das
Steuervereinfachungsgesetz (jährliche Entlastung der Wirtschaft um
4,1 Milliarden Euro), Änderungen des Vergaberechts (400 Millionen
Euro), das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (117 Millionen
Euro) und die Änderung der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung
(124 Millionen Euro). Diesen erfolgreichen Weg gilt es nun
weiterzugehen und die Wachstumsfesseln vor allem bei kleinen und
mittelständischen Unternehmen zu lösen.“
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