Das Kabinett hat am Mittwoch das Jahressteuergesetz
2013 beschlossen, das unter anderem die Verkürzung von
Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Steuerrecht vorsieht. Dazu
erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer:
„Unternehmen sollen in Deutschland Zeit und Geld in ihre
Wettbewerbsfähigkeit investieren und nicht in unnötige Bürokratie.
Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ist ein weiterer wichtiger
Schritt dahin, aber das Ende der Fahnenstange ist noch nicht
erreicht. Von bisher zehn Jahren wird die Aufbewahrungsfrist von
Unterlagen im Steuerrecht 2013 auf acht Jahre und 2015 auf sieben
Jahre gekürzt. Die Richtung stimmt, diesen Weg gilt es nun
fortzusetzen. Ziel sollte die Reduzierung der Aufbewahrungsfristen
auf fünf Jahre bleiben. Damit würde Deutschland auch mit der Mehrzahl
der EU-Mitgliedsstaaten gleichziehen und die Wirtschaft jährlich um
600 bis zu 800 Millionen Euro entlasten.
Gerade angesichts globalisierter Wirtschaftsstrukturen und
weltweiter Konkurrenz ist Überregulierung ein negativer
Standortfaktor. Zu viele und zu aufwändige Regelungen sowie ihre
häufig komplizierte Umsetzung kosten Bürger, Unternehmen und auch die
Verwaltung viel Zeit und Geld. Der Abbau von Bürokratie schafft
hingegen zusätzliche Impulse für Wachstum und Beschäftigung. Er wirkt
sich somit auch positiv auf die Einnahme- und Ausgabesituation bei
Bund und Ländern aus.
Die christlich-liberale Koalition hat bereits beachtliche Erfolge
im Bürokratieabbau erzielt: Von 2006 bis Ende 2011 wurden mehr als
400 Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Wirtschaft jährlich um
knapp elf Milliarden Euro entlasten. Bürokratieabbau ist und bleibt
aber eine Daueraufgabe. Nun gilt es, die restlichen Potenziale
auszuschöpfen und Wachstumsfesseln zu lösen.“
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