Die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat mit der Arbeitsgruppe Wirtschaft der
FDP-Bundestagsfraktion auf ihrer gemeinsamen Klausurtagung am 9.
September 2012 einen Beschluss „Wettbewerbsfähige Energiepreise
sichern – Industrielle Basis in Deutschland erhalten“ gefasst. Hierzu
erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer:
„Wettbewerbsfähige Energiepreise haben höchste Priorität bei der
weiteren Ausgestaltung der Energiewende. Die Akzeptanz für den
forcierten Umstieg in das regenerative Zeitalter wird nur erhalten
bleiben, wenn die Stromversorgung für die Bürgerinnen und Bürger
sowie für die Wirtschaft bezahlbar bleibt. Wer wie die Opposition
versucht, Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen gegeneinander
auszuspielen, missachtet die ökonomischen Zusammenhänge, schädigt
unsere Volkswirtschaft und gefährdet damit die Grundlagen unseres
Wohlstands und des sozialen Friedens.
Die Industriestrompreise in Deutschland bewegen sich bereits heute
im europäischen und weltweiten Vergleich am oberen Ende. Sollen
weitere Wettbewerbsnachteile verhindert sowie Standorte und
Arbeitsplätze in Deutschland erhalten bleiben, muss über noch
wirksamere Entlastungen nachgedacht werden.
Die Arbeitsgruppen haben vor diesem Hintergrund unter anderem zu
folgenden Punkten Beschlüsse gefasst:
– Der Spitzenausgleich ist über das Jahr 2012 hinaus bis 2022
gemäß dem Gesetzentwurf der Bundesregierung fortzuführen. Dies ist
zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes unerlässlich. Die
Vereinbarung der Bundesregierung mit den Wirtschaftsverbänden über
eine sukzessive Steigerung der Energieeffizienz in den Unternehmen
unterstreicht, dass Wirtschafts- und Umweltpolitik in Einklang
miteinander gebracht werden können.
– Die erweiterte Besondere Ausgleichsregelung des EEG, mit der
deutlich mehr energieintensive Unternehmen eine Begrenzung ihrer
EEG-Umlagekosten beantragen können, ist unerlässlich, damit die
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht noch stärker
beeinträchtigt wird.
– Die geplante Verordnung zu Abschaltbaren Lasten ist sehr zeitnah
vorzulegen. Sie muss eine angemessene Kompensation für den Beitrag
der Industrie zur Sicherung der Stabilität des
Energieversorgungsnetzes enthalten.
– An dem Beschluss des Europäischen Rates, die
Treibhausgasemissionen (THG) bis 2020 europaweit um 20 % zu
reduzieren, ist festzuhalten. Eine Erhöhung des EU-Minderungszieles
auf 30 % kommt nur in Betracht, wenn – entsprechend der geltenden
Beschlusslage des Europäischen Rates – die anderen Industrie- und
Schwellenländer im Rahmen eines verbindlichen Abkommens vergleichbare
Anstrengungen unternehmen.
– Die von der EU-Kommission ins Auge gefasste einseitige
Verknappung von Emissionszertifikate (sog. set aside) ist abzulehnen.
Ein solcher politischer Eingriff würde das Vertrauen in das
Emissionshandelssystem als marktorientiertes Steuerungsinstrument
unterminieren und zu weiteren Wettbewerbsnachteilen für deutsche und
europäische Unternehmen führen.
– Emissionshandelsbedingte Strompreissteigerungen müssen möglichst
weitgehend kompensiert werden. Die Bundesregierung hatte sich hier in
Brüssel für eine Vollkostenkompensation eingesetzt und ist nun
aufgefordert, die Vorgaben aus Brüssel schnell umzusetzen.“
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