Pflicht und Kür im Arbeitsschutz

Arbeitsschutz im Betrieb rechtssicher zu
organisieren, ist eine unternehmerische Pflicht. Wer darüber hinaus
die Kür beherrscht, macht Sicherheit und Gesundheit zur gemeinsamen
Sache der Belegschaft. Wie vielfältig Betriebe von einer solchen
Präventionskultur profitieren, zeigt die Kampagne kommmitmensch der
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

„Es gibt strikte Anweisungen“, erklärt Florian von Tschammer, der
gemeinsam mit Boris Breiding erfolgreich eine Tischlerei führt. Alle
Beschäftigten der „Elbtischlerei“ wissen beispielsweise, wann sie
Gehörschutz tragen müssen – so wie es das Arbeitsschutzgesetz
vorsieht. Auch gibt es im Betrieb wie gesetzlich vorgeschrieben eine
Gefährdungsbeurteilung, aus der sich die betriebsspezifischen
Schutzmaßnahmen gegen Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen
ergeben.

Arbeitsteilung im Arbeitsschutz

Die Geschäftsführer können sich natürlich nicht um alles selbst
kümmern. Regelmäßig lassen sie ihren Betrieb sicherheitstechnisch und
arbeitsmedizinisch beraten. Im Alltag haben zudem zuverlässige
Kolleginnen und Kollegen als Sicherheitsbeauftragte vor Ort ein Auge
auf die Arbeitssicherheit. Regelmäßig kommen die in- und externen
Fachleute als Arbeitsschutzausschuss zusammen, um sich über Fragen
der Sicherheit und Gesundheit auszutauschen. Und falls sich doch ein
Unfall ereignet, wissen die „Elbtischler“, was in Sachen Erster Hilfe
zu tun ist. Mit alledem ist der Betrieb rechtlich auf der sicheren
Seite.

Arbeitsschutz kann mehr als Rechtssicherheit

Soweit die Pflicht. Wie die Kür aussehen kann, beschreiben die
Tischler als Botschafter der Kampagne kommmitmensch: „Das soziale
Miteinander ist ein Schlüssel für den Erfolg des Betriebs“, erklärt
„kommmitmensch“ Breiding die hauseigene Präventionskultur.
„Zufriedene Beschäftigte schaffen zufriedene Kunden.“ Sie tun viel
für das Betriebsklima und engagieren sich gemeinsam für ehrenamtliche
Projekte – das schweißt zusammen.

Sowohl in gewerblichen als auch öffentlichen Bereichen geht es
immer mehr darum, Beschäftigte zu gewinnen und zu halten. So setzt
Sandro Zehner, Bürgermeister der Stadt Taunusstein, alle Hebel in
Bewegung, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.
Ansonsten könne er schon bald den Pflichten der Stadt nicht mehr
nachkommen – zu viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen
altersbedingt in Ruhestand. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
sind für ihn wirksame Hebel, um sein Team zukunftsfähig aufzustellen
und Wertschätzung zu zeigen. Die Frage, worauf es dabei ankommt,
beantworten die Beschäftigten immer häufiger selbst. Denn Sandro
Zehner sorgt in seinem Amt auf vielfältige Art für Beteiligung – und
engagiert sich in der Kampagne als kommmitmensch.

Präventionskultur macht den Unterschied

Eine Gemeinsamkeit zeichnet diese Beispiele aus: Das Denken und
Handeln der vorgestellten Betriebe ist durch eine Kultur der
Prävention geprägt. Dabei geht es nicht darum, alles neu zu erfinden.
Die langfristig angelegte Kampagne der Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen zielt darauf ab, gute betriebliche Praxis zu stärken und
die Chancen aufzuzeigen, die in einer proaktiven Präventionskultur
stecken. Denn wer die Kür beherrscht, meistert auch zukünftige
Herausforderungen.

Die entscheidenden Handlungsfelder einer Präventionskultur:
– Führung
– Kommunikation
– Beteiligung
– Fehlerkultur
– Betriebsklima
– Sicherheit und Gesundheit.

Mehr Informationen auf www.kommmitmensch.de

Hintergrund „kommmitmensch“

kommmitmensch ist die bundesweite Präventionskampagne von
Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und ihrem Spitzenverband
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Hintergrund ist, dass
die Zahl der Arbeitsunfälle in den vergangenen Jahren nicht mehr
deutlich gesunken ist. Um dem Ziel der Vision Zero, einer Welt ohne
Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen, weiternäherzukommen,
brauchen wir einen ganzheitlichen Ansatz: kommmitmensch unterstützt
Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei, eine Präventionskultur
zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage allen
Handelns sind.

Wichtige Gesetze und Verordnungen im Arbeitsschutz

– Das Arbeitsschutzgesetz regelt: Wer ein Unternehmen oder eine
Verwaltung führt, ist zur Gefährdungsbeurteilung verpflichtet.
Es regelt auch Unterweisungen und arbeitsmedizinische Vorsorge.
– Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet zur betriebsärztlichen
und sicherheitstechnischen Betreuung, die in der DGUV Vorschrift
2 konkretisiert wird.
– Die DGUV Vorschrift 1 regelt unter anderem die Bestellung von
Sicherheitsbeauftragten sowie die Pflicht, Beschäftigte als
Ersthelferinnen und Ersthelfer ausbilden zu lassen.
– Die Arbeitsstättenverordnung macht Vorgaben zur Gestaltung
von Arbeitsplätzen und deren Umgebung.
– Die Betriebssicherheitsverordnung trifft Regeln zur sicheren und
gesunden Verwendung von Arbeitsmitteln.
– Über branchen- und tätigkeitsspezifische Regelungen bieten die
zuständigen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen wertvolle
Informationen.

Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
030-130011414
presse@dguv.de

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