Arbeitsschutz im Betrieb rechtssicher zu 
organisieren, ist eine unternehmerische Pflicht. Wer darüber hinaus 
die Kür beherrscht, macht Sicherheit und Gesundheit zur gemeinsamen 
Sache der Belegschaft. Wie vielfältig Betriebe von einer solchen 
Präventionskultur profitieren, zeigt die Kampagne kommmitmensch der 
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
   „Es gibt strikte Anweisungen“, erklärt Florian von Tschammer, der 
gemeinsam mit Boris Breiding erfolgreich eine Tischlerei führt. Alle 
Beschäftigten der „Elbtischlerei“ wissen beispielsweise, wann sie 
Gehörschutz tragen müssen – so wie es das Arbeitsschutzgesetz 
vorsieht. Auch gibt es im Betrieb wie gesetzlich vorgeschrieben eine 
Gefährdungsbeurteilung, aus der sich die betriebsspezifischen 
Schutzmaßnahmen gegen Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen 
ergeben.
Arbeitsteilung im Arbeitsschutz
   Die Geschäftsführer können sich natürlich nicht um alles selbst 
kümmern. Regelmäßig lassen sie ihren Betrieb sicherheitstechnisch und
arbeitsmedizinisch beraten. Im Alltag haben zudem zuverlässige 
Kolleginnen und Kollegen als Sicherheitsbeauftragte vor Ort ein Auge 
auf die Arbeitssicherheit. Regelmäßig kommen die in- und externen 
Fachleute als Arbeitsschutzausschuss zusammen, um sich über Fragen 
der Sicherheit und Gesundheit auszutauschen. Und falls sich doch ein 
Unfall ereignet, wissen die „Elbtischler“, was in Sachen Erster Hilfe
zu tun ist. Mit alledem ist der Betrieb rechtlich auf der sicheren 
Seite.
Arbeitsschutz kann mehr als Rechtssicherheit
   Soweit die Pflicht. Wie die Kür aussehen kann, beschreiben die 
Tischler als Botschafter der Kampagne kommmitmensch: „Das soziale 
Miteinander ist ein Schlüssel für den Erfolg des Betriebs“, erklärt 
„kommmitmensch“ Breiding die hauseigene Präventionskultur. 
„Zufriedene Beschäftigte schaffen zufriedene Kunden.“ Sie tun viel 
für das Betriebsklima und engagieren sich gemeinsam für ehrenamtliche
Projekte – das schweißt zusammen.
   Sowohl in gewerblichen als auch öffentlichen Bereichen geht es 
immer mehr darum, Beschäftigte zu gewinnen und zu halten. So setzt 
Sandro Zehner, Bürgermeister der Stadt Taunusstein, alle Hebel in 
Bewegung, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. 
Ansonsten könne er schon bald den Pflichten der Stadt nicht mehr 
nachkommen – zu viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen 
altersbedingt in Ruhestand. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 
sind für ihn wirksame Hebel, um sein Team zukunftsfähig aufzustellen 
und Wertschätzung zu zeigen. Die Frage, worauf es dabei ankommt, 
beantworten die Beschäftigten immer häufiger selbst. Denn Sandro 
Zehner sorgt in seinem Amt auf vielfältige Art für Beteiligung – und 
engagiert sich in der Kampagne als kommmitmensch.
Präventionskultur macht den Unterschied
   Eine Gemeinsamkeit zeichnet diese Beispiele aus: Das Denken und 
Handeln der vorgestellten Betriebe ist durch eine Kultur der 
Prävention geprägt. Dabei geht es nicht darum, alles neu zu erfinden.
Die langfristig angelegte Kampagne der Berufsgenossenschaften und 
Unfallkassen zielt darauf ab, gute betriebliche Praxis zu stärken und
die Chancen aufzuzeigen, die in einer proaktiven Präventionskultur 
stecken. Denn wer die Kür beherrscht, meistert auch zukünftige 
Herausforderungen.
Die entscheidenden Handlungsfelder einer Präventionskultur: 
– Führung 
– Kommunikation 
– Beteiligung 
– Fehlerkultur 
– Betriebsklima 
– Sicherheit und Gesundheit.
Mehr Informationen auf www.kommmitmensch.de
Hintergrund „kommmitmensch“
   kommmitmensch ist die bundesweite Präventionskampagne von 
Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und ihrem Spitzenverband 
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Hintergrund ist, dass
die Zahl der Arbeitsunfälle in den vergangenen Jahren nicht mehr 
deutlich gesunken ist. Um dem Ziel der Vision Zero, einer Welt ohne 
Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen, weiternäherzukommen,
brauchen wir einen ganzheitlichen Ansatz: kommmitmensch unterstützt 
Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei, eine Präventionskultur 
zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage allen 
Handelns sind.
Wichtige Gesetze und Verordnungen im Arbeitsschutz
   – Das Arbeitsschutzgesetz regelt: Wer ein Unternehmen oder eine 
     Verwaltung führt, ist zur Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. 
     Es regelt auch Unterweisungen und arbeitsmedizinische Vorsorge.
   – Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet zur betriebsärztlichen
     und sicherheitstechnischen Betreuung, die in der DGUV Vorschrift
     2 konkretisiert wird.
   – Die DGUV Vorschrift 1 regelt unter anderem die Bestellung von 
     Sicherheitsbeauftragten sowie die Pflicht, Beschäftigte als 
     Ersthelferinnen und Ersthelfer ausbilden zu lassen.
   – Die Arbeitsstättenverordnung macht Vorgaben zur Gestaltung
     von Arbeitsplätzen und deren Umgebung.
   – Die Betriebssicherheitsverordnung trifft Regeln zur sicheren und
     gesunden Verwendung von Arbeitsmitteln.
   – Über branchen- und tätigkeitsspezifische Regelungen bieten die 
     zuständigen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen wertvolle 
     Informationen.
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
030-130011414
presse@dguv.de
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