PIA ProtectInvestAlliance verfolgt Schadenersatzansprüche gegen Beteiligte der S&K-Fonds

Der Fall:

Bei der S&K Gruppe handelt es sich um ein Unternehmen, das verschiedene geschlossene Fonds in Zusammenarbeit mit der United INVESTORS Emissionshaus GmbH aufgelegt hat. Die Prospekte sind auf Hochglanzpapier gedruckt und die Fonds tragen Namen wie S&K Investment GmbH & C.KG, S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co.KG, S&K Sachwerte GmbH & Co.KG, Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG, Deutsche S&K Sachwerte Nr. 3 GmbH & Co. KG. Jeder Einzelne hat ein Investitionsvolumen von mehreren 10 Millionen Euro. Nach eigenen Angaben verwaltet die S&K Gruppe einen Immobilienbestand von über 1,7 Milliarden Euro. Das sieht die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main allerdings anders. Sie spricht von einem großangelegten Schneeballsystem und ermittelt wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs mit Kapitalanlagen und Untreue. Zusammen mit der Hamburger Unternehmensgruppe United INVESTORS soll die S&K Gruppe geschätzte 37.000 Anleger in dreistelliger Millionenhöhe geschädigt haben. Die Anlagegelder sollen nach offizieller Erklärung der ermittelnden Staatsanwaltschaft insbesondere für den luxuriösen Lebensstil verwandt worden sein.

„Bewahrheitet sich, dass Ausschüttungen und Zinszahlungen an Anleger durch die Gelder neu eingeworbener Investoren beglichen wurden, ohne tatsächlich ausreichende Gewinne mit den Investitionen zu erwirtschaften, drohen den Anlegern erhebliche Verluste“, sagt Andreas Tilp, Geschäftsführer der PIA, der auf Großschadensfälle spezialisierten Kanzleiplattform der Kapitalmarktkanzleien Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. „Der Bestand an Immobilien der S&K Gesellschaften soll mit deutlich überhöhten Verkehrspreisen bewertet worden sein. Sollten sich diese Vermutungen bestätigen, so ist zu befürchten, dass die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten der Gesellschaften zu bedienen“, ergänzt PIA-Geschäftsführer Klaus Nieding.

Die PIA Protect InvestAlllianceRechtswaltsgesellschaft mbH rät:

Geschädigte Anleger sollten unverzüglich handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen. Einige der genannten Fonds wurden bereits im Jahr 2008 aufgelegt, so dass Verjährungsfristen zu beachten sind. Sollten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft den Verdacht erhärten, kommen auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche gegen diverse weitere Beteiligte in Betracht, beispielsweise im Zusammenhang mit begangenen Straftaten wie zum Beispiel Kapitalanlagebetrug. Bei den Fonds, die erst in den Jahren 2010 und 2011 aufgelegt wurden, dürften darüber hinaus auch Ansprüche aus börsengesetzlicher Prospekthaftung gegen die Prospektverantwortlichen bestehen. Hier droht aber auch baldige Verjährung, so dass Handlungsbedarf geboten ist. Schließlich sind unbedingt die realen Werte, an denen die Fonds Eigentum haben sollen, zu prüfen, weshalb die betroffenen Anleger ebenfalls ihre Rechte gegenüber dem Treuhänder und der Gesellschaft in die Hand nehmen müssen.

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