PILTZ: Keine Vorratsdatenspeicherung bei ELENA

BERLIN. Anlässlich der Einreichung von über 22.000 Verfassungsbeschwerden gegen ELENA erklärt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:

ELENA braucht den Systemwechsel. Der Elektronische Einkommensnachweis ELENA speichert Arbeitnehmerdaten in einem bislang nicht dagewesenen Ausmaß und soll durch die Bundesagentur für Arbeit zur Berechnung von Leistungen genutzt werden. Richtig ist, dass neue Möglichkeiten elektronischer Kommunikation zum Abbau von Bürokratie konsequent genutzt werden müssen. Eine Mega-Vorratsdatenbank wie ELENA ist dafür aber gerade nicht erforderlich. Anzahl und Menge der Daten und Datenfelder müssen auf ein Minimum begrenzt werden. Es muss eine Abkehr von der angestrebten zentralen Datenspeicherung geben. Die zentrale Speicherung von Daten birgt massive Gefahren für Daten- und Persönlichkeitsschutz. ELENA sollte so ausgestaltet werden, dass elektronische Mitteilungen im konkreten Bedarfsfall an die zuständige Stelle übermittelt werden können.

Die christlich-liberale Koalition hat im Koalitionsvertrag vereinbart, einen einheitlichen Einkommensbegriff anzustreben. Dies würde gerade im Sozialrecht dazu führen, dass weniger Daten erforderlich sind. Bei ELENA in der derzeitigen Ausgestaltung ist dieser Grundsatz in Vergessenheit geraten. Für eine Neukonzeption muss dies aber der Leitgedanke sein.

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