BERLIN. Zu der nun bekannt gewordenen Datenspeicherung von privaten Kommunikationsdaten durch „Google Street View“ erklärt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:
In der Erfassung von privaten Kommunikationsdaten wie E-Mails oder aufgerufenen Internetseiten durch „Google Street View“ liegt eine neue Qualität der Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Die unrechtsmäßig erlangten Daten müssen umgehend gelöscht werden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Datenschutzbeauftragten der Länder müssen die Löschung kontrollieren. Zudem gibt der aktuelle Vorfall Anlass zu einer generellen Überprüfung aller Unternehmen, die Daten sammeln. Erhoben werden darf nur, was wirklich benötigt wird und wofür eine eindeutige Rechtsgrundlage besteht. Es ist unerträglich, dass über Jahre hinweg solche höchst sensiblen Daten unbemerkt erhoben werden konnten.
Der Vorfall zeigt, dass Vertrauen in die Wirkung netter Gesprächsrunden mit Ministern ebenso wie in freiwillige Selbstverpflichtungen blauäugig ist. Geltendes Recht muss konsequent durchgesetzt und Gesetzeslücken müssen schnellstmöglich geschlossen werden. Das rechtswidrige Vorgehen ist schon mit dem Eingriff in die Privatsphäre erfolgt, nicht erst, wenn sich die Gefahr eines Missbrauchs der Daten realisiert hat.
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