PILTZ / SCHWEICKERT: Novelle bringt Licht ins Datendunkel

BERLIN. Anlässlich der heute in Kraft tretenden Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes erklären die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ und der verbraucherschutzpolitische Sprecher Erik SCHWEICKERT:

Mehr Transparenz bedeutet mehr Verbraucherschutz. Endlich können Verbraucher ab heute einmal jährlich von Auskunfteien und anderen Unternehmen eine kostenlose, detaillierte Auskunft verlangen, welche Daten über sie übermittelt und gespeichert wurden. Das Recht auf Informationen über die eigenen Daten ist ein wichtiges Bürgerrecht. Die FDP begrüßt als Partei der Bürgerrechte, dass ab heute auch die Bedeutung des sog. Scorewertes einzelfallbezogen und nachvollziehbar beauskunftet werden muss. Beim Scoring handelt es sich um ein mathematisch-statistisches Verfahren, das die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung von Schulden abbildet. Der berechnete Scorewert kann dabei ganz erheblichen Einfluss auf die Kreditvergabe durch Banken oder Einzelhandel ausüben.

Durch das neue Recht wird das bislang völlig intransparente Scoringverfahren für den Verbraucher durchschaubarer. Nur wer über ausreichend Informationen verfügt, kann eigene Rechte wirksam durchsetzen. Klar ist, dass an Scoring ein erhebliches gesamtvolkswirtschaftliches Interesse besteht. Klar ist aber auch, dass Persönlichkeitsrechte des Einzelnen zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt werden dürfen und eine individuelle Betrachtung durch Scoringverfahren nie ganz ersetzt werden kann.

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